Urheberrechtsabgabe auf Festplatten in Österreich in Sicht

Die österreichische Rechteverwertungsgesellschaft Austro Mechana steht in Verhandlungen mit der Computerindustrie über eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten.

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Von
  • Peter Monnerjahn

Die österreichische Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte Austro Mechana (AM) steht in Verhandlungen mit der Computerindustrie, um eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten einzuführen. AM-Direktor Helmut Steinmetz bestätigte gegenüber heise online, dass die nächste Gesprächsrunde Anfang Dezember anstehe.

In Österreich gibt es, im Unterschied zu Deutschland, keine pauschalen Geräteabgaben etwa auf Videorecorder, sondern nur Abgaben auf Speichermedien (beispielsweise Kassetten). In einer von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) durchgeführten Umfrage erklärten die befragten Festplattenbesitzer, diese im Durchschnitt zu 56 Prozent zur Speicherung fremder Inhalte zu nutzen. Davon entfielen 20 Prozent auf Texte, elf Prozent auf Musik, ein Prozent auf Videos.

Jenseits aller prozentualer Auswertungen komme es für die AM allerdings darauf an, dass Festplatten an sich in erheblichem – sprich für die Rechte der Urheber relevantem – Maße zur Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke benutzt werden, erklärte Steinmetz. Hinzu komme die neue Qualität der digitalen Vervielfältigungsmöglichkeiten, die eine Beteiligung der Rechteinhaber um so dringlicher mache.

Über die voraussichtliche Höhe der zu entrichtenden Abgabe ließ sich Steinmetz keine Einschätzung entlocken, lediglich der Hinweis auf die in Deutschland in Rede stehende 41-Mark-Abgabe auf PCs könne als grobe Richtschnur dienen. Auf jeden Fall solle aber eine kapazitätsabhängige Regelung gefunden werden.

Mit einer Einigung rechnet Steinmetz nicht vor März/April 2001, falls man sich auf dem Verhandlungswege verständigen könne. Sollte es aber vor Gericht gehen, wenn die Wirtschaftvertreter die generelle Berechtigung der AM-Forderung rundheraus abstreiten, wird wohl vor Mitte 2001 nichts aus der Festplattenabgabe.

In Deutschland kam in der letzen Woche die öffentliche Auseinandersetzung über Urberrechtsabgaben auf digitale Vervielfältigungstechniken und Medien zu einem vorläufigen Höhepunkt, als Hewlett-Packard und die GEMA sich auf eine Abgabe auf CD-Brenner in Höhe von 12 Mark einigten. (pmo)