Frankreich will Urheberrechtsaspekte aus Telecom-Paket heraushalten

Die französische EU-Ratspräsidentschaft hat ihren Entwurf für eine Position des Ministergremiums zur Novelle der Regulierung des TK-Markts vorgelegt, wonach die Bekämpfung von Copyrightverstößen gar nicht thematisiert werden soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 6 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die französische EU-Ratspräsidentschaft will das besonders umkämpfte Thema der Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen im Internet nicht mehr im Rahmen der Novellierung des Telecom-Pakets behandelt wissen. Dies geht aus dem Entwurf (PDF-Datei) für eine Position des Ministergremiums hervor, die am Donnerstag im federführenden Telekommunikationsrat festgezurrt werden soll. Mit dem Kompromissvorschlag möchte Frankreich zugleich das Gesetzgebungsverfahren verkürzen und eine Einigung zwischen allen EU-Gremien ohne eine 2. Lesung im EU-Parlament erreichen.

Die Volksvertreter hatten sich im September in 1. Lesung einerseits für eine verstärkte "Kooperation" von Internetprovidern mit der Unterhaltungsindustrie zur Förderung "rechtmäßiger Inhalte" etwa über das Aussenden von Warn-Mails im Rahmen der Universaldienstrichtlinie ausgesprochen. Andererseits stimmten die Abgeordneten mit ihrer Änderung 138 an der Rahmenrichtlinie dafür, dass "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justizbehörden erfolgen sollten.

Gegen diese Klausel, die als Signal gegen die umstrittenen Pläne Frankreichs für ein System der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen bis hin zu Internetsperren gewertet werden konnte, legte der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy zunächst unter Missachtung der demokratischen Entscheidungsfindung in Brüssel vergeblich bei der EU-Kommission Beschwerde ein. Die Brüsseler Behörde bestätigte die Passage in ihrem eigenen Kompromisspapier Anfang November vielmehr ausdrücklich.

Schon zuvor hatte sich die für Telekommunikation und Informationsgesellschaft zuständige Arbeitsgruppe des EU-Rates dafür stark gemacht, Änderungsantrag 166 der Parlamentarier aus der Universaldienstrichtlinie zu streichen. Die Mitgliedsstaaten wollen auf dieser Basis sicher stellen, dass notwendige "Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen" nur aufgrund geeigneter Maßnahmen im Einklang mit den "Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung" erfolgen. Auch dieser Absatz fehlt nun im abschließenden Entwurf der französischen Ratspräsidentschaft. Die EU-Kulturminister hatten vergangene Woche noch nationale Vorstöße zur Bekämpfung von "Piraterie" im Internet einschließlich abgestufter Verfahren, bei denen die Justizbehörden außen vor bleiben, "mit Interesse" verfolgt.

Laut der britischen Rechtsexpertin Monica Horten würde der neue Vorschlag die Situation für die Telekommunikationsanbieter erleichtern, da er die bestehenden Haftungsfreistellungen hinsichtlich übertragener Inhalte und für Rechtsverstöße nicht mehr tangiere. Andererseits gebe es aber auch keinen ausdrücklichen Schutz für Nutzer vor nationalen Ansätzen zur Kappung des Internetzugangs bei wiederholten illegalen Filesharing-Aktivitäten. Prinzipiell habe eine Regelung von Urheberrechtsaspekten im Telecom-Paket aber generell nie etwas verloren gehabt.

Der französische Entwurf für die Reform der Richtlinie für den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation enthält zudem eine vereinfachte Fassung des Änderungsvorschlags 181 des EU-Parlaments zur Verarbeitung von Verbindungs- und Standortdaten. Gegen diesen waren Bürgerrechtler in seiner ursprünglichen Form wegen einer Erlaubnis zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" Sturm gelaufen. Auch die Bundesregierung hatte Bedenken angemeldet. Die neue Version besagt nun, dass Verkehrsdaten nur in dem Ausmaß aufbewahrt werden dürfen, das "unbedingt notwendig" ist für die Aufrechterhaltung der Funktion und die Sicherheit des Netzwerks. (Stefan Krempl) / (pmz)