Frankreich will wegen Terror als erster Staat Hilfe nach EU-Vertrag
Außergewöhnliche Situationen erforderten außergewöhnliche Antworten, sagte Frankreichs Verteidigungsminister Jean-Yves Le Drian. Als erstes EU-Land nimmt Frankreich die Beistandsklausel des EU-Vertrags in Anspruch.
Nach den Terroranschlägen von Paris nimmt Frankreich als erster Mitgliedstaat der Europäischen Union die Beistandsklausel des EU-Vertrages in Anspruch. Außergewöhnliche Situationen erforderten außergewöhnliche Antworten, sagte Frankreichs Verteidigungsminister Jean-Yves Le Drian nach Angaben von Diplomaten am Dienstag in Brüssel. Vor allem in bilateralen Gesprächen sollte in den nächsten Tagen und Wochen geklärt werden, wie genau die Partner helfen können.
In Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages heiĂźt es: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und UnterstĂĽtzung (...)."
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte bereits vor der offiziellen Ankündigung von Le Drian gesagt: "Wir werden sehr genau hinhören, was Frankreich uns zu sagen hat, und aufmerksam auch analysieren, worum Frankreich uns bittet. Selbstverständlich ist, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um Hilfe und Unterstützung zu leisten." (anw)