Französische Verleger wollen Beschwerde gegen Google einreichen
Trotz neuem Leistungsschutzrecht in Frankreich will Google nicht für Snippets zahlen. Dagegen schalten Medienverbände nun die nationalen Wettbewerbshüter ein.
Im Streit um die Anwendung des Leistungsschutzrechts als Teil des neuen EU-Urheberrechts wollen französische Verleger Beschwerde gegen Google bei der nationalen Wettbewerbsbehörde einreichen. Das teilten der Verband L'Alliance de la presse d'information générale und andere Medienverbände am Donnerstag in Paris mit.
In Frankreich als erstem Land mit den neuen Regeln will Google nach früheren Angaben auf die Anzeige kleiner "Snippet"-Vorschauen verzichten und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen. Ab Donnerstag tritt dort die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reform des Urheberrechts in Kraft. Teil der Reform ist auch ein erweiterter Leistungsschutz für Medienhäuser.
Deutsche Verlage unterstĂĽtzen die Beschwerde
Von Google lag zunächst keine Reaktion vor. Die deutschen Verbände VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) und BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) sagten den französischen Verlagen ihre Unterstützung zu. "Nach unserer Auffassung missbraucht Google seine Marktmacht dazu, das heute in Frankreich in Kraft getretene neue Urheberrecht zu umgehen", sagte ein Sprecher der Verbände. "Mit großer Irritation haben wir auch eine E-Mail von Google zur Kenntnis genommen, nach der die in Deutschland erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften ebenfalls ihre Darstellung in den Ergebnissen der Suchmaschine überprüfen sollen und dabei auf die restriktiven Schritte des Suchmaschinengiganten in Frankreich hingewiesen werden."
Gegen das Vorgehen von Google hatten mehr als 800 Journalisten und Verleger zuvor in einem offenen Brief protestiert. Sie warfen dem Konzern vor, es sei zynisch, Medien zwischen zwei schlechten Optionen entscheiden zu lassen: man müsse entweder die Snippets ohne Bezahlung zur Verwendung freigeben und riskiere so einen "langsamen Tod" vieler Medienhäuser, oder man begehe "Selbstmord", wenn man auf die durch Google generierte Reichweite verzichte.
Die Auseinandersetzung hatte in der vergangenen Woche auch den deutsch-französischen Ministerrat in Toulouse beschäftigt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron forderte bei dieser Gelegenheit schnellere Sanktionsmechanismen. Einige Akteure wie Google würden sich nicht an die geschaffenen Regeln halten, lautete der Vorwurf. Frankreich und Deutschland seien entschlossen, die neue Regelung umzusetzen
Die im Frühjahr auf EU-Ebene verabschiedete Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU an das digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eigentlich eine bessere Vergütung sichern. Gerade Frankreich hatte die Reform vorangetrieben und französische Verlage hatten sich von einer raschen Umsetzung eigentlich baldige Zahlungen von Google erhofft. In Deutschland wurde bereits 2013 ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt, das der Europäische Gerichtshof jedoch inzwischen gekippt hat, da die Regelung nicht vorab der Europäischen Kommission vorgelegt worden war. (mit Material der dpa) / (siko)