Freitag: GoDaddy mit Sicherheitsdefiziten, kritischer EU-Datenschützer abgewählt

Sicherheitsvorwürfe gegen GoDaddy + Wechsel des EU-Datenschützers + Raketenstart in Europa + EU-Rangliste der Glasfaser-Migration + Verbraucherschutz-Podcast

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Server-Racks im Rechenzentrum; Freitag: Webhosting-Sicherheit, Datenschützer-Wechsel, RFA-Starterlaubnis, Glasfaser-Rangliste & Verbraucherschutz-Podcast

(Bild: Sashkin/Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Frank Schräer

Der Webhosting-Anbieter GoDaddy schützt gehostete Kunden-Websites nicht ausreichend und betreibt irreführende Werbung zum Datenschutz, sagen die US-Verbraucherschützer der FTC. Sie fordern robuste IT-Sicherheit, denn bei GoDaddy gehostete Websites waren in den letzten Jahren mehrfach Opfer von Cyberangriffen. In Europa kürt der Innenausschuss des EU-Parlaments Kommissionsvertreter Bruno Gencarelli zum Vorzugskandidaten für die Rolle des EU-Datenschutzbeauftragten. Der bisherige Amtsinhaber Wojciech Wiewiórowski hatte sich zuvor kritisch gegenüber verschiedenen EU-Projekten gezeigt. Hierzulande hat die Augsburger Firma RFA die erste europäische Lizenz für eine privat entwickelte Orbitalrakete erhalten. Sie soll noch dieses Jahr auf einer Shetlandinsel starten. Momentan arbeitet RFA aber noch an der ersten Raketenstufe mit den Triebwerken, nachdem diese bei einem Test letztes Jahr explodiert ist – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Die US-amerikanische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde FTC geht gegen GoDaddy vor, einen der größten Webhosting-Anbieter der Welt. Die unabhängige US-Aufsicht wirft dem Unternehmen mangelnde IT-Sicherheit bei Webhosting-Diensten sowie irreführende Versprechungen zum Datenschutz vor. Cyberangriffe aufgrund schwachen Schutzes könnten GoDaddy-Kunden und deren Website-Besucher schaden. Das ist in den letzten Jahren in einigen Fällen bereits passiert. Deshalb verlangt die FTC von GoDaddy etliche Maßnahmen zur Stärkung der eigenen IT-Sicherheit. Neben der offiziellen Beschwerde macht die US-Aufsicht auch einen Einigungsvorschlag: US-Verbraucherschützer wollen Webhoster GoDaddy zu mehr IT-Sicherheit zwingen.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments hat nach einer Anhörung der vier Kandidaten in geheimer Abstimmung Bruno Gencarelli als bevorzugten Kandidaten für die Rolle des Europäischen Datenschutzbeauftragten gewählt. Der derzeitige Leiter für internationale Datenströme und Datenschutz in der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der EU-Kommission erhielt 32 Stimmen. Amtsinhaber Wojciech Wiewiórowski, der in den vergangenen fünf Jahren immer wieder den Finger in die Wunden beim Absichern der Privatsphäre in der Gemeinschaft legte, konnte nur noch 26 Abgeordnete von sich überzeugen. Vielen gilt der gebürtige Pole als zu kritisch: EU-Abgeordnete wählen Datenschutzbeauftragten Wiewiórowski ab.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

In Europa sollen künftig auch Raketen starten. Das Augsburger Raumfahrtunternehmen Rocket Factory Augsburg (RFA) hat die letzte Genehmigung erhalten, die für den Start seiner Rakete namens RFA One noch fehlte. RFA ist damit nach eigenen Angaben das erste Unternehmen in Europa mit einer Lizenz für den Start einer privat entwickelten Orbitalrakete. Die Vorbereitungen für den Erststart laufen, nachdem die britische Zivilluftfahrtbehörde Civil Aviation Authority RFA die Startlizenz für die Rakete erteilt hat. Zwei weitere Genehmigungen, für Startplatz und Flugbereichskontrolle, lagen bereits vor: RFA erhält Starterlaubnis für seine Kleinrakete.

Einen riesigen Katalog an Maßnahmen für IT-Sicherheit verordnet US-Präsident Joe Biden seinen US-Bundesbehörden. Die Bandbreite der Maßnahmen ist gewaltig, sodass kaum ein behördliches IKT-System unberührt bleiben wird. Es muss Jahre gedauert haben, den am Donnerstag veröffentlichen Präsidentenerlass vorzubereiten. Es ist sich gerade noch ausgegangen, vier Tage vor dem Ende der Amtszeit Bidens. Enthalten sind nicht nur Vorgaben für die interne Gebarung von Bundesbehörden, sondern auch für deren Lieferanten und Dienstleister, sonst hätte das Unterfangen ja wenig Sinn: Biden ordnet Verschlüsselung von E-Mail, DNS und BGP an.

Deutschland schneidet schlecht ab in einem europäischen Ländervergleich zur Kupfer-Glasfaser-Migration, den der Brüsseler Lobbyverband FTTH Council Europe in Kooperation mit dem Beratungshaus Cullen International erstellt hat. Laut dem "Copper Switch-Off Tracker" gehören Deutschland, Griechenland und Tschechien zu den Nationen, die noch immer stark auf die alte Kupferinfrastruktur angewiesen sind. Sie landen auf den letzten drei Plätzen. Die Analysten machen das vor allem daran fest, dass die Deutsche Telekom als alteingesessener Betreiber erst fünf Prozent ihres Netzes auf Glasfaser umgestellt habe. Die Deutsche Telekom selbst beurteilt die Lage anders als der Kupfer-Abschaltungstracker: Portugal hui, Deutschland pfui.

Allerdings ist selbst ein bestehender Glasfaseranschluss nicht immer problemlos. Im Verbraucherschutz-Podcast "Vorsicht, Kunde!" besprechen wir diesmal, unter welchen Umständen Nutzer ihren Router am Glasfaseranschluss wechseln dürfen und was der Provider tun muss, damit der Wechsel gelingt. Zwar klärt die Bundesnetzagentur zur Routerwahl recht eindeutig, dass "Endeinrichtungen Ihrer Wahl" verwendet werden können. Doch im vorliegenden Fall reagierte der Provider nicht auf den Wunsch des Kunden, den alten Router und das alte Glasfasermodem durch eine aktuelle Fritzbox zu ersetzen. Was dann zu tun ist und wie man sich wehren kann, besprechen wir bei "Vorsicht, Kunde!": Kein Routerwechsel am Glasfaseranschluss.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Auch noch wichtig:

(fds)