Freitag: Spieleumsatz auch ohne Kopierschutz, SicherheitslĂĽcke in Qualcomm-Chips

DRM-Entfernung sinnvoll + Snapdragon mit Zero-Day-LĂĽcke + Geldstrafe fĂĽr Lobbyist + Leitfaden von DatenschĂĽtzern + Ratgeber zur ePA + Verbraucherschutz-Podcast

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PC-Spieler mit Headset streckt Arme hoch; Freitag: Spiele-Kopierschutz, Snapdragon-LĂĽcke, Steuer-Strafe, Datenschutz-Leitfaden, ePA-Ratgeber & c't-Podcast

(Bild: Gorodenkoff/Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Frank Schräer

Spielestudios profitieren bei neuen Spielen finanziell von DRM, sagt eine Studie. Aber nach drei Monaten könnten DRM-freie Spiele mehr einbringen. Denn viele Spieler lehnen DRM-geschützte Spiele ab, könnten sich aber nach Entfernung des Kopierschutzes möglicherweise doch zum Kauf entscheiden. Derweil weisen etliche Snapdragon-Chips Qualcomms für Android-Geräte eine als kritisch eingestufte Sicherheitslücke auf. Sie wurde schon vereinzelt und gezielt ausgenutzt. Obwohl die Chips bereits seit mehreren Jahren eingesetzt werden, dürfte bislang keine große Anzahl Nutzer angegriffen worden sein. In Österreich soll Peter Hochegger, Ex-Lobbyist der A1 Telekom Austria, eine Million Euro Strafe zahlen. Er hat Schwarzgeld nicht korrekt versteuert, so das Landesgericht Wien. Die Höhe der Strafe ist bemerkenswert angesichts früherer Urteile zu den Machenschaften bei A1 Telekom Austria – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

"Es gibt wenig Rechtfertigung dafür, (den Kopierschutz) Denuvo (bei Computerspielen für mehr als drei Monate ) zu nutzen", fasst Wirtschaftswissenschaftler und Mathematiker William Volckmann seine Untersuchung der Auswirkungen von DRM auf Umsätze mit PC-Spielen zusammen, "vor allem, da Denuvo negative technische Nebenwirkungen haben kann und von den Spielern generell abgelehnt wird." Zu Beginn kann sich der Einsatz von Kopierschutz (DRM, Digital Restriction Management) allerdings finanziell bezahlt machen für das Spielestudio. Doch die Studie zeigt, dass es nach einer gewissen Zeit finanziell praktisch keinen Unterschied mehr macht, ob der DRM-Schutz noch besteht oder geknackt worden ist: Kopierschutz bei Spielen muss nicht lange halten.

Qualcomm hat eine Zero-Day-Sicherheitslücke bei einer Reihe von Mobilprozessoren und Funktechnikchips bestätigt, die von böswilligen Angreifern bereits ausgenutzt wird. Details gibt es bislang kaum, aber da viele der betroffenen Chips für Android-Smartphones und -Tablets schon einige Jahre auf dem Markt sind, könnte es etliche Angriffsversuche gegeben haben. Qualcomm geht allerdings von begrenzten und gezielten Angriffen aus. Das bestätigen auch die Sicherheitsforscher von Google und Amnesty International, die diese von der US-Cybersicherheitsbehörde als kritisch eingestufte Sicherheitslücke entdeckt haben: Zero-Day-Lücke in Qualcomm-Mobilprozessoren bereits vereinzelt angegriffen.

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Der österreichische Ex-Monopolist A1 Telekom Austria bediente sich der PR-Agentur Hochegger in vielfältiger Weise. Von 2000 bis 2010 sollen 38 Millionen Euro geflossen sein – teilweise für echte PR-Arbeit, teilweise für illegale Machenschaften, darunter versteckte Parteienfinanzierung. Firmengründer Peter Hochegger ist grundsätzlich geständig und zu mehreren Haftstrafen verurteilt. Am Donnerstag kam eine Geldstrafe in Höhe einer Million Euro hinzu: wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Denn er hat Scheinrechungen ausgestellt und das eingenommene Geld an Politiker und parteinahe Organisationen weitergeleitet. Die Folge der Korruption bei A1 Telekom Austria ist eine Millionenstrafe für Steuerhinterziehung.

Das viel beschworene "berechtigte Interesse" empfiehlt sich nicht als letzter Ausweg, um personenbezogene Informationen zu erheben und zu verarbeiten. Dies stellt der Europäische Datenschutzausschuss in seinen Leitlinien zur Auslegung des Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung klar. Für die rechtmäßige Nutzung persönlicher Daten benötigen Verantwortliche prinzipiell eine Rechtsgrundlage. Der Verweis auf berechtigte Interessen ist – etwa neben der informierten Einwilligung – eine von sechs möglichen einschlägigen Voraussetzungen. Was aber darunter fällt, ist seit Jahren heftig umstritten. Jetzt sagen die EU-Datenschützer: "Berechtigtes Interesse" ist kein Patentrezept.

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll das Herzstück der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens werden. Dabei hat die Politik sich nicht für Opt-in, sondern für Opt-out entschieden. Das heißt, dass Versicherte in Zukunft – ab 2025 – automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten, sofern sie sich nicht wehren. Allerdings müssen die Krankenkassen ihren Versicherten bereits seit 2021 kostenlos eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Damit ist es möglich, Dokumente mit Ärzten zu teilen. Der schnelle und einfache Zugriff auf wichtige Informationen soll die Behandlung effizienter und sicherer machen. Dazu gibt es jetzt einen Ratgeber: Was mit der elektronischen Patientenakte möglich ist.

Digitalisierung ist auch ein Thema der aktuellen Folge des Verbraucherschutz-Podcasts. Wenn das digitale Ticket während der Bahnfahrt pötzlich auf dem Smartphone nicht mehr angezeigt wird, ist guter Rat teuer. Denn beim Beförderungsunternehmen steht schnell der Verdacht "Schwarzfahren" im Raum und der Fahrgast sieht sich trotz gültiger Fahrkarte mit einem erhöhten Beförderungsentgelt konfrontiert. Dagegen kann man sich wehren, doch wie sieht die rechtliche Lage in solchen Situationen aus? Das klären wir in der neuen Folge des c’t-Podcasts "Vorsicht, Kunde": Bußgeld trotz gültigem Bahnticket.

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(fds)