Games und Filme: Regierung will Jugendmedienschutz deutlich verschärfen

Seite 2: Nur mit Alterskennzeichen

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Videos oder Filme dürfen nur bereitgehalten werden, wenn sie mit einem deutlich wahrnehmbaren Alterskennzeichen versehen sind. Von den Auflagen befreit sein sollen Portale, die im Inland nachweislich weniger als eine Million Nutzer haben oder sicherstellen, dass sie Inhalte "ausschließlich Erwachsenen zugänglich" machen.

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zu einer "modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" ausgebaut werden. Sie soll Verstöße auch gegenüber ausländischen Anbietern ahnden; laut EU-Recht gilt im Bereich Medien und Internet aber eigentlich das Herkunftslandprinzip. Ein Anbieter muss sich demnach nur nach den Regeln des Landes richten, in dem er sitzt.

Durch den sukzessiven Aufbau der Strukturen des Bundes entstünden von 2021 an jährlich mehrere Millionen Euro Kosten, die sich bis 2023 auf 11,2 Millionen Euro steigern sollen.

Junge Menschen nutzten das Internet längst vorrangig als Kommunikationsmedium und zur Verbreitung selbst generierter Inhalte, schreibt die Regierung. Das gegenwärtige Recht sei hier noch nicht darauf angelegt, diese neuen Teilhabeformen "im Sinne einer risikoarmen Wahrnehmung zu unterstützen und Gefahren für die persönliche Integrität" effektiv zu begegnen.

Verbände der Digital- und Medienwirtschaft teilen zwar das prinzipielle Ziel des Entwurfs, der nun in den Bundestag und den Bundesrat geht. Dieser werde aber "zu massiver Rechtsunsicherheit führen", warnte der IT-Branchenverband Bitkom. Das Nebeneinander von Bund- und Länderregeln werde verschärft und es herrschte noch größere Unsicherheit, welche Aufsichtsbehörde zuständig sei.

Es fehlten "zeitgemäße, konvergente und international anschlussfähige" Bestimmungen, kritisierte der Verband der deutschen Games-Branche. Die erweiterten Prüfkategorien für Alterskennzeichen drohten "Eltern und Anbieter nur noch mehr zu verwirren". Die Allianz Vaunet der Privatsender monierte: "Eine künstliche Trennung von Rundfunk und Telemedien und damit filmischer Inhalte in verschiedenen Regelungsmaterien ist nicht zielführend." Zuvor hatten auch Ländervertreter angesichts des Referentenentwurfs Giffeys beklagt, dass ihre Kompetenzen beschnitten würden und der technische Jugendmedienschutz etwa auf Betriebssystem-Ebene zu kurz komme.

(anw)