Games und Filme: Regierung will Jugendmedienschutz deutlich verschärfen

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Reform des Jugendschutzgesetzes befürwortet, wonach die Alterseinstufungen für Spiele strenger werden sollen.

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Games und Filme: Regierung will Jugendmedienschutz deutlich verschärfen

Jugendministerin Franziska Giffey informierte sich während eines Besuchs bei jugendschutz.net über Risiken im Internet.

(Bild: jugendschutz.net, Archivbild)

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Filme oder Spiele sollen künftig die gleiche Alterseinstufung bekommen, unabhängig davon, ob sie online gestreamt oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft werden. Außerdem sollen Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle oder zertifizierte Jugendschutzbeauftragte bei der Vergabe von Alterskennzeichen auch Zusatzfunktionen eines Spiels berücksichtigen und nicht mehr nur den Inhalt.

Dies sieht der Entwurf zur Novelle des Jugendschutzgesetzes vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Insbesondere Kontaktmöglichkeiten, die zu Cybermobbing, Anmache und Missbrauch führen können, sollen bei Games künftig zu einer Freigabe erst für eine höhere Altersklasse führen. Dies gilt auch für Kostenfallen etwa durch In-Game-Käufe und "Lootboxen" sowie "glücksspielsimulierende Elemente" in Spielen. Die Bundesregierung beachte so auch "Interaktionsrisiken", betonte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Das Kabinett begründet den Entwurf mit dem Anstieg von Cybermobbing sowie mit Sucht- und Selbstgefährdung im Netz. Auch würden vermehrt Kinder und Jugendliche für sexuelle Kontakte und sexualisierte Gewalt über das Internet aufgesucht. Ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz müsse daher die Persönlichkeitsrechte gewährleisten und die Daten von Kindern und Jugendlichen abschirmen.

Die Verbreitungswege "wachsen zusammen und sind hinsichtlich derselben Inhalte kaum noch unterscheidbar", heißt es weiter. Für die derzeitige jugendschutzrechtliche Bewertung beispielsweise eines Films oder Spiels komme es im bestehenden System jedoch noch maßgeblich darauf an, ob der Inhalt von einer DVD, über ein Rundfunksignal oder aus dem Internet zu dem Kind oder der jugendlichen Person gelangt. Gleiche Inhalte würden zur Altersklassifizierung doppelt geprüft, die Ergebnisse könnten dabei sogar voneinander abweichen.

Diensteanbieter, die fremde Informationen für Nutzer mit Gewinnerzielungsabsicht speichern oder bereitstellen, müssen durch "angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen" für den Jugendmedienschutz Sorge tragen. Vor allem Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, TikTok, Twitter oder YouTube sollen ein "Melde- und Abhilfeverfahrens mit einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Benutzerführung" sowie ein "Einstufungssystem für nutzergenerierte audiovisuelle Inhalte" bereitstellen.

Facebook & Co. sollen so voreingestellt sein, dass Profile von Kindern und Jugendlichen "weder durch Suchdienste aufgefunden werden können, noch für nicht angemeldete Personen einsehbar sind". Standort- und Kontaktdaten und die Kommunikation mit anderen dürften nicht veröffentlicht, Nutzungsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kommunikation müsse auf einen vorab selbst gewählten Kreis eingeschränkt werden, die Dienste "anonym oder unter Pseudonym" beansprucht werden können.

Erfasst werden sollen mit der Reform prinzipiell Trägermedien wie DVDs sowie Telemedien wie Webseiten. Der Rundfunk bleibt weitgehend außen vor, auch zahlreiche Angebote aus der Games-Branche wie "Let's Plays" oder E-Sport-Turniere befänden sich in einer Grauzone.