Gasimporteur Uniper beantragt staatliche Stabilisierung

Uniper will den auflaufenden Verlusten ein Ende setzen und hat sich an den Staat gewandt. Möglich ist, dass der Gasimporteur höhere Preise weitergeben darf.

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(Bild: Juniper)

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Der angeschlagene Gasimporteur Uniper hat nach der Drosselung russischer Gaslieferungen bei der Bundesregierung einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen gestellt. Uniper bezieht sich in seiner Pflichtmitteilung an die Börse auf die Paragrafen 24 und 26 des überarbeiteten Energiesicherungsgesetzes, das am heutigen Freitag den Bundesrat passiert hat. Damit könnte Uniper Preissprünge an Kunden weitergeben dürfen.

Zudem sieht Unipers Vorschlag auch Eigenkapitalkomponenten vor, die zu einer relevanten Beteiligung des Bundes an Uniper führen würden. Neben Preisanpassungs- und Kostenverteilungsmechanismen für Erdgas ist auch dies im überarbeiteten Energiesicherungsgesetz vorgesehen. Darüber hinaus sieht der Vorschlag zusätzliche Fremdkapitalmittel durch eine Aufstockung der derzeit noch nicht gezogenen KfW-Kreditlinie vor.

Uniper will mit seinem Antrag erreichen, dass nicht weiter erhebliche Verluste auflaufen, den Liquiditätsbedarf zu decken und sein Credit-Rating zu schützen. Unipers Großaktionär Fortum führt ebenfalls Gespräche mit der deutschen Regierung, in denen es um die negativen Auswirkungen der aktuellen Gaslieferbeschränkungen auf Uniper gehen soll. Fortum schlägt eine Restrukturierung von Uniper vor, dabei soll eine Versorgungssicherheitsgesellschaft im Eigentum des Bundes gegründet werden.

Uniper spielt eine zentrale Rolle für die deutsche Energieversorgung und beliefert viele Stadtwerke. Der Konzern kann aber derzeit Mehrkosten, die wegen der Drosselung russischer Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 beim Einkauf von Gas entstehen, nicht an die Kunden weitergeben. Daraus entstünden deutliche finanzielle Belastungen, hatte das Unternehmen bekannt gegeben.

Die Bundesregierung hat über konkrete Maßnahmen für Uniper laut dpa noch nicht entschieden. Ein milliardenschwerer Einstieg des Bundes bei Uniper über eine Beteiligung beim Eigenkapital sei laut Regierungskreisen möglich. Denkbar sei aber auch ein Mix mit der Möglichkeit, dass Uniper hohe Preissteigerungen beim Gaseinkauf an die Kunden weitergebe.

Das ursprüngliche Energiesicherungsgesetz stammte aus der Ölkrise in den 1970er Jahren, es wurde im Mai dieses Jahres angepasst und nun noch einmal novelliert. Damit erhielt das Bundeswirtschaftsministerium neue Befugnisse, wenn die Gefahr besteht, dass Unternehmen ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen und die Versorgungssicherheit beeinträchtigt werden könnte. Unternehmen der kritischen Infrastruktur in der Energieversorgung können dann zeitlich befristet unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Als letztes Mittel sieht die Gesetzesänderung auch eine Enteignung vor.

(anw)