Gaskrise: Notfallplan Gas der EU ist in Kraft

Die EU-Staaten sparen nun freiwillig 15 Prozent ihres bisherigen Erdgas-Verbrauchs ein. Falls das nicht reicht, wird ein "Unionsalarm" ausgelöst.

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Erdgasverdichterstation Eischleben (Thüringen).

(Bild: Gascade)

Lesezeit: 3 Min.

Die Mitgliedstaaten der EU verfolgen nun offiziell das Ziel, ihren Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent gegenüber ihrem Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre zu senken. Die vorige Woche vom Rat der EU beschlossene Verordnung wurde nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist dadurch in Kraft getreten.

Die EU-Länder sind laut Verordnung (PDF) angehalten, Erdgas weniger zu verstromen als bisher. Sie sollten die Industrie dabei fördern, auf andere Brennstoffe umzustellen, die Bevölkerung aufklären und sensibiliseren und zur verringerten Wärme- und Kälteerzeugung verpflichten. Bei alle dem sollten geschützte Kunden wie Privathaushalte und wesentliche Dienste wie kritische Einrichtungen, das Gesundheitswesen und das Militär nicht beeinträchtigt werden.

Das Einsparungsziel gilt aber nicht uneingeschränkt. So sind Mitgliedstaaten von dem Reduktionsziel ausgenommen, die nicht an die Gasnetze anderer Mitgliedstaaten angeschlossen sind, da sie nicht in der Lage wären, "erhebliche Mengen an Pipelinegas zugunsten anderer Mitgliedstaaten freizugeben", heißt es in einer Mitteilung des Rats. Ebenfalls ausgenommen sind Mitgliedstaaten, deren Stromnetze nicht mit dem europäischen Elektrizitätssystem synchronisiert sind und die für die Stromerzeugung in höherem Maße auf Gas angewiesen sind.

Mitgliedstaaten mit begrenzten Verbindungsleitungen zu anderen EU-Staaten können ebenfalls das Reduktionsziel beschränken, wenn sie nachweisen können, dass ihre Exportkapazitäten und ihre inländische LNG-Infrastruktur genutzt werden, um Gas an andere Mitgliedstaaten weiterzuleiten. EU-Länder können ihr Reduktionsziel auch dann beschränken, wenn sie ihre Zielvorgaben für die Befüllung von Gasspeichern überschritten haben, wenn sie in hohem Maße von Gas als Rohstoff für kritische Industriezweige abhängig sind.

Ein "Unionsalarm" wird ausgelöst, wenn das Erdgas zu knapp wird; oder in den Worten der EU "ein erhebliches Risiko einer schwerwiegenden Gasknappheit oder einer außergewöhnlich hohen Gasnachfrage besteht". Dann kann die EU-Kommission dem EU-Rat vorschlagen, einen solchen Alarm zu aktivieren. Die bis dahin freiwilligen Gas-Einsparungen würden dann verpflichtend.

Die EU-Kommission hatte sich in der Alarmkette in ihrem Vorschlag eine stärkere Rolle vorgesehen, die Wirtschaftsminister im EU-Rat milderten diesen und andere Vorschläge ab. Die nun geltende Verordnung soll für ein Jahr gelten. Bis Mai 2023 soll die EU-Kommission prüfen, ob die Gültigkeitsdauer verlängert werden sollte.

Die Gasspeicher in Deutschland füllen sich trotz geringerer Lieferungen. Der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller geht davon aus, dass sich ein Gasmangel im kommenden Winter nur vermeiden ließe, wenn die Menschen in Deutschland mindestens 20 Prozent Gas einsparen.

(anw)