Geheimerlass: Datenschützer klagen gegen britischen Überwachungsbefehl an Apple

Bürgerrechtler haben Beschwerde gegen die von Großbritannien geforderte iCloud-Hintertür bei dem Gericht eingelegt, das über die Sicherheitsbehörden wacht.

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Rostov-on-don,/,Russia,-,October,28,2019:,The,Iphone,With

(Bild: nikkimeel/Shutterstock.com)

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Die Bürgerrechtsorganisationen Privacy International (PI) und Liberty gehen gegen die unlängst publik gewordene britische Geheimanordnung vor, wonach Apple verschlüsselte Inhalte von Backups aus der iCloud und weitere Daten aller Nutzer weltweit auf Verlangen von Behörden im Vereinigten Königreich ausleiten soll. Zusammen mit zwei individuellen Beschwerdeführern haben die Vertreter der Zivilgesellschaft laut PI zwei Klagen vor dem Investigatory Powers Tribunal (IPT) eingereicht. Das Londoner Gericht ist für die Kontrolle der britischen Sicherheitsbehörden zuständig. In einer der Beschwerden bestreiten sie demnach grundsätzlich die "Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Geheimhaltung der rechtlichen Regelung", die dem Überwachungsbefehl zugrunde liegt.

Die heftig umstrittene Anordnung basiert offenbar auf einer sogenannten Technical Capability Notice (TCN) nach Abschnitt 253 des britischen Spionagegesetzes Investigatory Powers Act (IPA) von 2016. Apple gab vor Kurzem bekannt, die Funktion Advanced Data Protection (ADP) zur durchgängigen iCloud-Verschlüsselung im Vereinigten Königreich nicht mehr anzubieten. Damit will der iPhone-Bauer verhindern, eine Hintertür einbauen zu müssen, die Nutzer weltweit betreffen würde. Später tauchten Berichte auf, dass Apple gegen den Geheimbefehl Widerspruch eingelegt habe und dieser im Rahmen einer geheimen Anhörung des IPT erörtert werden solle.

PI und Liberty verlangen zudem, dass der Gerichtstermin öffentlich gemacht wird. Sie begründen dies damit, dass das öffentliche Interesse an dem Fall groß sei und die breite Berichterstattung darüber in den Medien "jegliche Ansprüche auf Geheimhaltung irrelevant macht". Die beiden Organisationen heben hervor: TCNs, die von Unternehmen verlangen, dass sie die Sicherheit und Daten von Milliarden von Menschen weltweit "wahllos untergraben, können niemals notwendig oder verhältnismäßig sein". Extreme Überwachungsbefugnisse müssten sehr strengen Schutzmaßnahmen unterliegen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention verbiete es Großbritannien, die Grundrechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung zu beeinträchtigen, führen PI und Liberty aus. Ausnahmen dürfe es nur bei legitimen Gründen und angemessenen Schutzvorkehrungen geben, was in der Sache mehr als zweifelhaft sei. Da immer mehr Menschen ihr Leben im digitalen Bereich führten, würden Sicherheitsmaßnahmen wie die von Apple mit ADP praktizierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung immer wichtiger. Letztere biete Zugang zu sicheren und privaten Räumen für die persönliche Entwicklung und schütze vor Kriminellen sowie unverhältnismäßiger Überwachung. PI läuft seit Anfang Februar gegen den "beispiellosen Angriff" der britischen Regierung auf den Datenschutz Sturm. Gemeinsam mit Liberty hat die Organisation schon manchen Erfolg vor dem IPT erstritten.

(nen)