Geklautes MacBook Air: Ortung funktioniert, Dieb entkommt trotzdem

Seite 2: Apple hat – womöglich falsche – Daten des rechtswidrigen Besitzers

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Apple soll zudem über die Daten dieser Person verfügen – über einen Namen und eine Telefonnummer, ob gefälscht oder nicht, ist nicht bekannt. Schroer hatte zuvor schon versucht, diese Informationen ausfindig zu machen, was Apple mit Hinweis auf den Datenschutz aber ablehnte. Auch ein langes Telefonat, das der Apple-Kunde mit mehreren Vertretern des Konzerns nach dem gescheiterten Aufklärungsversuch im Kölner Ladengeschäft führte, brachte keine Hilfe. Auf den Vorschlag, doch ein Ersatzgerät als Kulanz zu liefern, reagierte Apple abschlägig.

Anmeldebestätigung für einen Besuch im Apple-Laden Rhein Center.

(Bild: Sebastian Schroer)

Von der Staatsanwaltschaft Bonn, wo die Ermittlungen in der Diebstahlsache mittlerweile wieder angelaufen sind, hieß es auf Nachfrage von Mac & i, sie könne dieses Verfahren bestätigen, sich aber aus ermittlungstaktischen Gründen nicht näher zum Fall äußern. Gegen Apple vorgegangen – die Bundespolizisten aus Köln waren laut Schroer äußerst ungehalten über den Vorfall – wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Bonn nicht.

Für das Opfer Schroer zeigt die Sache, dass es zwar toll ist, dass es solche Sicherheitssysteme wie "Meinen Mac finden" samt Ortung gibt. "Doch was hilft es am Ende, wenn Apple nicht hilft, dass man seinen Rechner zurückbekommt?" Wenn es ein Windows-Rechner wäre, wäre der einfach weg gewesen, erklärte Schroer Mac & i. "Nun hatte ich zweimal umsonst Herzflimmern."

[Update 12.07.17 12:04 Uhr:] Gegenüber Spiegel Online sagte die Polizei Köln nun, Beamte seien vor Ort gewesen, "doch ob der mutmaßliche Täter auch vor Ort war, könne man beim aktuellen Stand der Ermittlungen nicht mit Sicherheit sagen".

Die Staatsanwaltschaft Bonn teilte der Nachrichtenseite außerdem mit, der Manager des Apple Store habe die Herausgabe der Daten desjenigen, der den Termin vereinbart hatte, an die Ermittler verweigert – was wiederum Apples Datenschutzrichtlinien entspricht. Im vorliegenden Fall habe sich der Store-Manager korrekt verhalten.

Die Bundespolizei hofft laut Angaben von Spiegel Online nun darauf, Zugriff auf Videoaufnahmen aus dem Store zu erhalten. (bsc)