Geldverteilung: Apple und Meta haben über Abomodell für Facebook gestritten
Bevor Apple das Tracking für Werbetreibende erschwert hat, gab es laut einem Medienbericht wohl Gespräche mit Facebook. Auch ein Abomodell stand im Raum.
Facebooks Mutterkonzern Meta und Apple streiten sich schon länger darüber, wer wie viel von Nutzerdaten profitieren darf. Seit iOS 14.5 aus dem letzten Jahr können Nutzer das Tracking einer App einschränken und es der App damit schwerer machen, app- oder anbieterübergreifende Profile für Werbeanzeigen zu erstellen. Vor allem Meta leidet darunter: Schließlich gehört es zum Kerngeschäft des Konzerns, Anzeigen an die Nutzer seiner Dienste zu verteilen. Laut Analysten hat Meta unter anderem wegen der Änderungen von Apple im zweiten Quartal 2022 weniger Gewinn gemacht.
Allerdings hätte es auch anders kommen können: In den Jahren vor dem iOS-Update sind Apple-Mitarbeiter wohl auf Meta zugekommen und haben mehrere andere Möglichkeiten vorgeschlagen – hauptsächlich soll es darum gegangen sein, dass Apple einen Teil von Facebooks Einnahmen erhält, wie das Wall Street Journal berichtet.
Abomodell
All diese Verhandlungen fanden wohl statt als Meta noch Facebook hieß; zwischen 2016 und 2018. Beide Unternehmen haben demnach etwa über ein Abomodell diskutiert: Facebook hätte eine kostenpflichtige Version einführen können, die für den Nutzer dann werbefrei wäre. Da Apple für jedes abgeschlossene Abo über den Appstore einen Teil der Abogebühren erhält, wäre das vor allem für Apple recht lukrativ gewesen.
Zudem haben die beiden Unternehmen laut dem Wall Street Journal über beworbene Beiträge gestritten. Nutzer zahlen dabei Geld an Facebook, damit mehr Leute einen Post zu sehen bekommen. Für Facebook sei das eine Art Werbeanzeige, aus Applesicht handele es sich jedoch um einen In-App-Kauf. Für In-App-Käufe hätte Facebook Gebühren an Apple zahlen müssen, nämlich 30 Prozent des Kaufpreises – für Werbeprodukte hingegen erhält Apple keinen Anteil.
Laut dem Wall Street Journal konnten sich beide Firmen bei keinem diskutierten Vorschlag einigen.
iOS 14.5 und das Kartellamt
Seit iOS 14.5 vom April 2021 müssen Apps erst die Zustimmung des Nutzers einholen, damit sie auf den Identifier for Advertisers (IDFA) zugreifen dürfen. Diese eindeutige Zahlenkombination erlaubt es Werbefirmen, app- und anbieterübergreifende Profile zu erstellen oder auch die Wirksamkeit von Bannerwerbung zu messen. Gleichzeitig dürfen Entwickler die Funktionen ihrer Apps aber nicht einschränken, wenn Nutzer dem Tracking widersprechen.
Das Bundeskartellamt in Deutschland hat im Juni 2022 eine kartellrechtliche Prüfung eingeleitet. Es geht um den Anfangsverdacht, dass Apples Vorgaben die eigenen Apps bevorzugen und andere Unternehmen behindern. Apple weist dies zurück und kündigte an, konstruktiv mit dem Kartellamt zusammenzuarbeiten. (str)