Gericht: Apple hat "iDiversicons"-Emojis nicht geklaut

Der Anbieter eines Pakets diverser Bildzeichen hatte Apple wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Ein Richter wies die Klage nun ab.

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(Bild: Usman Yousaf on Unsplash)

Lesezeit: 2 Min.

Apple hat keinen Ärger wegen Emojis mehr: Ein Urheberrechtsfall rund um die Frage, ob Apple Bildzeichen verschiedener Hautfarben von einem anderen Unternehmen gestohlen haben könnte, wurde vom zuständigen Gericht in Kalifornien nun abgewiesen. Der Rechtsstreit hatte bereits im Jahr 2020 begonnen.

Daumenhoch-Emoji in mehreren Hautfarben.

(Bild: Apple)

Die Firma Cub Club, Herstellerin der App "iDiversicons", hatte behauptet, sich bereits im Jahr 2014 mit Apple getroffen zu haben. Ein Vertrag sei damals aber nicht zustande gekommen. Daraufhin habe Apple ab iOS 8.3 im Jahr 2015 selbst eine Funktion eingeführt, mit der sich etwa Hände oder Gesichter in verschiedenen Hauttönen einfärben lassen – ein Feature, das auch offiziell Teil des Emoji-Unicode-Standards ist. Cub Club sah darin einen Copyright-Verstoß, Apple habe sich bei den Emoji-artigen Bildern und GIFs des Unternehmens bedient. Das Design ist allerdings recht unterschiedlich.

Der zuständige Richter für den Fall, Judge Vince Chhabria vom United States District Court for the Northern District of California, sah das nun auch so. In seinem Beschluss heißt es, es gebe "nur eine bestimmte Anzahl von Möglichkeiten, ein Daumen-hoch-Zeichen zu malen". Dem Gericht zufolge hat die Idee der Emojis unterschiedlicher Hautfarbe offenbar auch nicht die nötige Schöpfungshöhe. Zudem sah Richter Chhabria die von Cub Club angegebenen "iDiversicons"-Bildzeichen für nicht ähnlich genug gegenüber Apples Emoji-Variante an.

Aus diesem Grund hat das Gericht Apples Antrag, die Klage abzulehnen, zugestimmt. "Das Gericht ist skeptisch, dass Cub Club Apple Copyright- oder Trade-Dress-Verletzung vorwerfen kann, sollte die Klage erweitert werden." Allerdings ließ Chhabria der Klagepartei dennoch besagte Möglichkeit, die Klage zu erweitern - "aus Gründen der Vorsicht". Entsprechend könnte das Verfahren weitergeführt werden. Ob die Anwälte Cub Clubs dies tatsächlich tun werden, blieb zunächst unklar. Auch Apple äußerte sich zunächst nicht.

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(bsc)