Kanada: Vertrag mit 👍 geschlossen und nicht erfüllt – 56.000 Euro Schadenersatz

In Kanada muss ein Landwirt 56.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er einen Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Dessen Erhalt hatte er lediglich mit 👍 quittiert.

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(Bild: Zolnierek/Shutterstock.com)

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Ein Gericht in Kanada hat entschieden, dass das Emoji 👍 ("Daumen hoch") einen Vertragsabschluss darstellen kann. In dem jetzt entschiedenen Fall hatte ein Farmer 2021 per Textnachricht einen Vertrag über den Kauf von 86 Tonnen Flachs zum Preis von etwa 40.000 Euro bekommen und darauf nur mit dem Emoji geantwortet, berichtet CBC. Zur vereinbarten Frist sei der Preis für Flachs aber höher gelegen und der Landwirt habe nicht geliefert. Das Gericht konnte er jetzt nicht davon überzeugen, dass er mit dem Emoji nur den Erhalt des Vertrags per Foto bestätigen wollte.

Stattdessen wurde er jetzt dazu verdonnert, mehr als 82.000 Kanadische Dollar zu bezahlen, umgerechnet rund 56.000 Euro. Hinzu kommen Zinsen und ein Teil der Verfahrenskosten. Die Entscheidung ist juristisch keine Sensation. Das Gericht hat es auch nicht für notwendig erachtet, eine umfassende Beweisaufnahme durchzuführen, sondern hat in einem abgekürzten Verfahren entschieden. Der Fall heißt South West Terminal Ltd v Achter Land und wurde von der King's Bench for Saskatchewan unter dem Az. 2023 SKKB 116 geführt.

Wie CBC ausführt, haben der Käufer und der Landwirt am Telefon über den Handel gesprochen, später sei ein Foto des Vertrags mobil verschickt worden. Der Landwirt habe die Aufforderung, "Bitte bestätige diesen Flachs-Vertrag", mit 👍 quittiert. Damit sei der Handel rechtskräftig vereinbart worden, das Flachs hätte geliefert werden müssen.

Die Anwälte des Landwirts haben demnach argumentiert, wenn man ein Emoji als Unterschrift oder Bestätigung akzeptiert, würde das der Auslegung von Bildchen Tür und Tor öffnen. Das sah das Gericht anders; es erklärte den 👍 zu einem "nicht traditionellen Zeichen", das in diesem Zusammenhang aber hinreichend gewesen sei, um die Bedeutung einer Unterschrift zu übernehmen.

CBC zitiert einen Anwalt, der sich mit komplizierten Vertragsstreitigkeiten auskennt und die Entscheidung für richtig hält. Jason Lee beruft sich dabei unter anderem auf die Emojipedia und meint, wenn man auf die Frage, ob man in ein Restaurant gehen würde, mit dem 👍 antworte, sei das eine Bestätigung, dass man komme. Wenn man ein Emoji nicht in der normalen Bedeutung verwende, sollte man das in der Textnachricht klarstellen. Außerdem erinnert er daran, dass die Verwendung von Emojis in diesem Kontext überhaupt nicht so neuartig sei. Als die meisten Menschen nicht lesen und schreiben konnten, seien bestimmte Zeichen als Unterschrift akzeptiert gewesen.

Das jetzt in der kanadischen Kleinstadt Swift Current ergangene Urteil erinnert an einen ähnlichen Fall in Israel. Dort wurde schon 2017 eine Frau zu 2000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil sie durch Emojis einen Vermieter über ihre Absicht getäuscht hatte, einen Mietvertrag einzugehen. Dabei war die Frau durch die Verwendung der kleinen Bildchen aber nach Überzeugung des Gerichts noch keinen Vertrag eingegangen. In Deutschland hat ein Arbeitsgericht derweil bereits 2016 entschieden, dass die Formulierung "das fette 🐷" eine grobe Beleidigung darstellt, die im konkreten Fall aber keine Entlassung gerechtfertigt hat.

(mho)