Gericht setzt Tempolimit auf der A94 aus

Das Verwaltungsgericht München hat die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 94 zwischen Pastetten und dem Tunnel Wimpasing vorläufig aufgehoben.

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Gericht setzt Tempolimit auf der A94 aus

Anschlussstelle der A94 zur B12 bei Heldenstein im August 2016

(Bild: Nuppershill)

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Von
  • dpa

Das Verwaltungsgericht München hat die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 94 zwischen Pastetten und dem Tunnel Wimpasing vorläufig aufgehoben. Die Beschilderung muss nun einstweilen unkenntlich gemacht werden, wie das Gericht am Freitag (4. September 2020) mitteilte. Ein Verkehrsteilnehmer hatte sich mit einem Eilantrag erfolgreich gegen die Beschränkung gewandt.

Hintergrund ist ein seit dem 1. Februar 2020 laufender Verkehrsversuch, bei dem die Geschwindigkeit testweise auf 120 km/h begrenzt wurde. Davor hatten sich Anwohner über eine übermäßige Lärmbelästigung durch die am 30. September 2019 noch ohne Tempolimit eröffnete Isentalautobahn beschwert. Ursprünglich sollte der Versuch nur bis Ende Juli laufen, weil durch die Corona-Pandemie aber weniger Verkehr floss, wurde er bis zum 30. Dezember 2020 verlängert.

Das Verwaltungsgericht kritisierte nun, dass die Autobahndirektion nicht, wie erforderlich, eine mögliche Gefahr für die Gesundheit der Anwohner ermittelt habe. Die Beschwerden reichten dafür nicht aus. Selbst wenn sie im Vergleich zur weitgehenden Ruhe vor Inbetriebnahme der Autobahn nachvollziehbar seien. Eine endgültige Entscheidung über den Verkehrsversuch ist damit noch nicht gefallen. Der Freistaat kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. (Aktenzeichen: M 23 S 20.2827)

(mfz)