Gericht sieht Personalausweisabfrage als ausreichenden Jugendschutz an

Am Freitag sprach das Düsseldorfer Landgericht einen Webmaster frei, der vom Neusser Amtsgericht in einem umstrittenen Urteil gemäß § 184 StGB wegen Zugänglichmachung von Pornographie verurteilt worden war.

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Am Freitag sprach das Düsseldorfer Landgericht einen Webmaster frei, der vom Neusser Amtsgericht in einem umstrittenen Urteil gemäß § 184 StGB wegen Zugänglichmachung von Pornografie verurteilt worden war. In der gestrigen Berufungsverhandlung sah das Gericht einen Verstoß gegen den Paragrafen, demzufolge pornografische Schriften nur Personen über 18 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen, als nicht gegeben an. Der Webmaster hatte die Inhalte an eine automatische Überprüfung der Personalausweisnummer geknüpft.

Der Rechtsanwalt des Interessenverbandes Europäischer Webmaster e.V., Dr. Daniel Kötz, lässt sich in einer Pressemitteilung des IVEW zitieren: "Die Verhandlung wurde sehr umsichtig und vorurteilsfrei vom vorsitzenden Richter geführt. Der Vorsitzende sparte dabei nicht mit Schelte gegenüber dem Gesetzgeber: Es kann nicht sein, das Webmaster sich 'vielleicht' strafbar machen, wenn sie das 'falsche' Altersverifikationssystem nutzen, aber niemand sagt, was das richtige ist und wo demgemäß eine Strafbarkeit beginnt oder endet."

Jedes Altersverifikationssystem könne umgangen werden und keines stelle einen absoluten Schutz dar, so das Gericht. Eine Personalausweiskontrolle -- welchen Anbieters auch immer -- biete aber immer noch "viel mehr Schutz als offene webbasierte Groups". (se)