Gesetz gegen Hasskriminalität und Passwort-Herausgabe: "Großer Rückhalt"

Der umstrittene Regierungsentwurf für ein Gesetz gegen Rechtsextremismus und "Hasskriminalität" stößt im Bundestag nur noch in Einzelpunkten auf Kritik.

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Gesetz gegen Hasskriminalität und Passwort-Herausgabe: "Großer Rückhalt"

(Bild: Lightspring / Shutterstock.com)

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Im Bundestag zeichnet sich eine breite Mehrheit für den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" ab. Der parlamentarische Justizstaatssekretär Christian Lange machte gleich am Anfang der 1. Lesung am Donnerstag klar, dass das Vorhaben nach den rassistischen Morden in Hanau alternativlos sei: "Heute zeigen wir, dass wir es ernst meinen", betonte der SPD-Politiker.

Gemeinsam wolle man das Gesetz auf den Weg bringen: "Ich baue auch auf ein großes 'Wir', auf ein 'Wir' aller demokratischen Fraktionen in diesem Haus. Wir können den Kampf gegen Hass und Hetze nur gewinnen, wenn wir an einem Strang ziehen."

Lange freute sich trotz viel Kritik über den "großen Rückhalt, den wir haben". Hass stelle ein Angriff auf die Meinungsfreiheit dar und untergrabe die Demokratie. Der Entwurf sei zwar keine Wunderwaffe: "Wir werden den Rechtsextremismus nicht von heute auf morgen besiegen." Betreiber sozialer Netzwerke müssten verdächtige strafbare Äußerungen künftig teils aber nicht nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden, etwa bei "Volksverhetzung, Mord, Vergewaltigungsdrohungen".

Auch "widerwärtige Drohungen" setzte man nun unter Strafe, unterstrich der Sozialdemokrat. Es sei wichtig, dass Ermittler künftig im höheren Maße "Daten herausverlangen" dürften, bezog er sich auf die geplanten breiten Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft inklusive Passwort-Herausgabe, denn Täter "haben kein Recht auf Anonymität".

Die Kritik aus der Opposition klang deutlich zurückhaltender als im Dezember, als die Abgeordneten über den einschlägigen Referentenentwurf aus dem Justizministerium debattierten. "Das Internet potenziert die Wirkung von Fake News, Verleumdungen und Bedrohungen", konstatierte Jürgen Martens (FDP). Es sei daher geboten, "dass der Gesetzgeber einschreitet". Es sei auch nicht einzusehen, warum Telemedien etwa bei den Auskunftspflichten nicht genauso eingeschätzt würden wie klassische Telekommunikation. Die Passwort-Herausgabe wertete er aber als "sehr schweren Eingriff".

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Problematisch sehen die Liberalen Martens zufolge auch noch die Meldepflicht der Plattformbetreiber, wenn der "Flaschenhals" bei Polizei und Justiz nicht erweitert werde. Es wäre am schlimmsten, wenn Bürger von Anzeigen absähen mit der Befürchtung, es komme eh nichts dabei raus.

FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle zeigte sich bei der Meldepflicht ebenfalls skeptisch: Es mangele nicht an Anzeigen, sondern an Richtern und Staatsanwälten, um diese zu bearbeiten. Zugleich wehrte er sich gegen Bestrebungen, mehr Überwachungsbefugnisse für das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei durchs Parlament zu jagen: Die Aufregung dürfe nicht genutzt werden, "um den Souverän zu überrumpeln". Eine Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung mit Bundestrojanern hätten etwa gegen den Täter in Hanau nichts gebracht.