Gesundheitsministerin: Die elektronische Gesundheitskarte kommt pünktlich

Bis Ende September soll die medizinische Selbstverwaltung der Kassen, Ärzte/Zahnärzte und Apotheken Vorschläge vorlegen, was die Karte und die zugehörige DV-Infrastruktur leisten soll.

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Von
  • Detlef Borchers

Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherheit, hat nach einem Treffen mit dem CSU-Sozialexperten Horst Seehofer ihre Einschätzung bekannt gegeben, dass der Zeitplan für die elektronische Gesundheitskarte steht. Die Karte soll bis zum 1. Januar 2006 an ca. 70 Millionen Versicherte ausgegeben werden. Mit den für das elektronische Rezeptwesen notwendigen Karten für Ärzte und Apotheker sowie ihren Mitarbeitern und den für die Praxen, Kliniken und Labors notwendigen Instituts-Karten soll die Gesundheitskarte pünktlich an den Start gehen. Angesichts des Ausgabevolumens schränkte Schmidt aber ein, dass keiner versprechen könne, dass alle zum Start die neuen Karten auch in der Hand haben. Außerdem werde die Funktionsvielfalt der Karte Schritt für Schritt ausgebaut, sodass nicht davon die Rede sein können, dass eine abgespeckte Version der Gesundheitskarte an den Start gehe.

Im Unterschied zur heutigen Krankenkassenkarte ist die elektronische Gesundheitskarte mit einem Foto des Versicherten personalisiert und ist mit einer PIN versehen, die separat ausgeliefert werden muss. Für dieses aufwendige Verfahren bewerben sich derzeit die Banken als Emissions-Abwickler mit dem Argument, dass sie die größten Erfahrungen mit dem Versand vertraulicher Informationen haben. Neben der Frage der Ausgabe ist die Frage offen, ob die kartenproduzierenden Firmen mit der Produktion der nicht gerade anspruchslosen Smartcards mit Chip und Speicher nachkommen können.

Bis Ende September soll die medizinische Selbstverwaltung der Kassen, Ärzte/Zahnärzte und Apotheken Vorschläge vorlegen, was die Karte und die zugehörige DV-Infrastruktur leisten soll. Dann werde das Ministerium prüfen, ob die Pläne noch Lücken haben, erklärte Ulla Schmidt. Sollten sich alle Beteiligten nicht einigen können, hat die Bundesregierung das Recht der Zwangsvornahme in das Gesundheitsreformgesetz aufgenommen, auf dass die Gesundheitskarte rechtzeitig startet. Dann würde eine Lösung nach den Vorgaben der Regierung realisiert werden müssen.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)