Glasfasernetze: Freie-Software-BefĂĽrworter fordern Erhalt der Routerfreiheit
Die Free Software Foundation Europe hält den Appell der Netzbetreiber, bei gängigen Glasfasernetzen wieder einen Routerzwang einzuführen, für nicht stichhaltig.
Im Streit über ein potenzielles Comeback des Routerzwangs bei Glasfaseranschlüssen hat die Free Software Foundation Europe (FSFE) die Bundesnetzagentur aufgefordert, die Endgerätefreiheit zu wahren sowie "die Rechte und Interessen der Endnutzer zu berücksichtigen". Aus Gründen der Wahlfreiheit, des Schutzes der Privatsphäre, der Interoperabilität, des fairen Wettbewerbs, der Sicherheit und der Nachhaltigkeit gelinge das nur, wenn der entscheidende Netzabschlusspunkt weiter an der Anschlussdose – also vor einem Modem – ende und der Kunde an dieser ein Gerät seiner Wahl anschließen könne. Diese Definition im Telekommunikationsgesetz (TKG) sollte auch Glasfasernetze einschließen.
Stein des Anstoßes: Die Breitbandverbände Anga, Buglas, Breko, VKU und VATM haben bei der Regulierungsbehörde beantragt, sie solle festlegen, dass bei gängigen passiven Glasfasersystemen der Netzabschluss erst nach dem bisher von den Betreibern meist bereits ungefragt installierten Modem und so vor einem WLAN-Router oder ähnlichen Endgerät zu verorten ist. Sie begründeten dies mit dem technischen Umstand, dass eine Adressierung des Endkunden nur an der Ethernet-Schnittstelle des Optical Network Termination (ONT) – also dem Glasfasermodem – "möglich ist und nicht vorgelagert erfolgen kann". Selbst wenn Endverbraucher Glasfaserboxen kaufen und einbauen könnten, richteten sie "ihr Augenmerk lediglich auf die Routerfunktionalitäten".
Sonderfall Glasfasernetze?
Die Netzbetreiber versuchten, Glasfasernetze als Sonderfall darzustellen, schreibt die FSFE in einer Stellungnahme zu der an diesem Freitag endenden Konsultation der Bundesnetzagentur zu dem Thema. Sie hätten aber "keine objektiven und sachlich geprüften Nachweise für die Notwendigkeit der Gewährung einer Ausnahme" geliefert. Dies gelte auch für potenzielle Sicherheitsfragen und Störungen des Netzes durch Endnutzer. Die Annahmen der Antragsteller für Glasfasernetze "sind nicht nachvollziehbar", da die dortigen Erfordernisse "denen in Kabelnetzen stark ähneln". Die Verbände hätten zudem die Anforderungen aus den Leitlinien europäischer Regulierer zur Netzneutralität nicht berücksichtigt.
Endnutzer, die das Netz mutwillig beschädigen wollten, seien ohnehin physisch in der Lage, sich Zugang zum Netzabschlusspunkt zu verschaffen, zerpflückt die FSFE die Argumente der Betreiber. Eine Verlegung des auf eine andere Position werde daran nichts ändern. Böswillige Endnutzer könnten die physische Sicherheit am Abschlusspunkt so weiter "auf beliebige Weise verletzen und jederzeit das Gerät öffnen oder schließen, seine Teile erreichen und auf seine Funktionen zugreifen". Gegen dadurch bewirkte Netzstörungen und -verstöße stünden den Telekommunikationsfirmen "zivil- und strafrechtliche Instrumente für eventuelle Regressansprüche zur Verfügung". Größere Sicherheitsrisiken seien unrealistisch.
Die Antragsteller versuchten, ihre Position nur als "technisch" und "rechtlich" darzustellen, monieren die Befürworter freier Software weiter. So hätten sie die gesellschaftlichen und sozialen Komponenten der Endgerätefreiheit nicht berücksichtigt. Die Netzneutralität habe laut der einschlägigen EU-Verordnung "tiefgreifende Auswirkungen darauf, wie die Endnutzer auf das Internet zugreifen und es nutzen". Die Routerfreiheit sei letztlich die "Hardwarekomponente der Netzneutralität". Ihr Schutz sollte "ihren Charakter als wesentliches Element des offenen Internets umfassen". Erst im Mai warnte die FSFE, dass Telcos in der ganzen EU versuchten, das Aus für Zwangsrouter zu umgehen: In einer Umfrage beklagten 1600 Teilnehmer Probleme mit Providern, die ihre Rechte zur Nutzung ihrer eigenen Router und Modems einschränkten.
(axk)