Glasfasernetze: Regulierer will an Routerfreiheit nicht rütteln

Die Bundesnetzagentur hat nicht vor, den Netzabschluss bei Glasfaser zu verlegen und lehnt den Antrag der Netzbetreiber ab. Die haben jetzt noch eine Chance.​

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Glasfaseranschluss der Deutschen Telekom.

Der Regulierer entscheidet: Wo endet das Netz – erst hinter dem Modem (rechts) oder schon am passiven Netzabschluss?

(Bild: heise online)

Lesezeit: 4 Min.

Die Bundesnetzagentur wird den Netzbetreibern einen Herzenswunsch wohl nicht erfüllen: Die Regulierungsbehörde will den technischen Netzabschluss für Glasfasernetze nicht neu definieren und hinter das Modem des Betreibers legen. Das geht aus einem Entscheidungsentwurf hervor, den die Bundesnetzagentur am Mittwoch veröffentlicht hat. Damit bliebe die sogenannte Routerfreiheit auch für Glasfaseranschlüsse erhalten.

Die Netzbetreiberverbände Anga, Breko, Buglas, VATM sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Vodafone hatten beantragt, den Netzabschluss für Glasfasernetze (FTTH) per Allgemeinverfügung hinter dem vom Betreiber installierten Modem festzulegen. Bei DSL- und Kabelnetzen ist der Abschlusspunkt die Dose an der Wand. Das gilt bisher auch für Glasfaseranschlüsse.

Damit können Kunden eine eigene Modem/Router-Kombination an ihrem Anschluss betreiben. Unter der Hand erzählen Netzbetreiber, dass diese Wahl tatsächlich nur wenige Kunden treffen. Die große Mehrheit nimmt ein Endgerät von seinem Anbieter – und zahlt auch dafür. Trotzdem ist die Routerfreiheit den Netzbetreibern ein Dorn im Auge. Bei den noch jungen Glasfaseranschlüssen hätten sie gerne die Kontrolle zurück.

Die Bundesnetzagentur ist aber offenbar nicht bereit, diesem Wunsch zu entsprechen. "Die gesetzliche Festlegung eines passiven Netzabschlusspunktes für den Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten wird nicht für PON-Glasfasernetze abgeändert", heißt es in dem Entscheidungsentwurf der Behörde. Die Anträge der Netzbetreiber "werden abgelehnt".

Die Netzbetreiber hatten ihre nicht nur in der IT-Branche umstrittenen Anträge damit begründet, dass der Anschluss des Kunden nur an der Ethernet-Schnittstelle des Modems adressiert werden könne. Zudem bestehe bei von Kunden betriebener Hardware die Gefahr von Störungen für eine größere Zahl anderer Kunden in demselben Anschlussbereich.

Die Bundesnetzagentur lässt das nicht gelten. Die Behörde habe sich an den Leitlinien des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) orientiert, erklärte ein Sprecher der Bundesnetzagentur gegenüber heise online. Die darin geforderte "objektive technische Notwendigkeit für eine Verlagerung des Netzabschlusspunktes" hätten die Antragsteller "bislang nicht belegt".

"Bisher wurden nur wenige dokumentierte Beispiele für Störungen der befürchteten Art beigebracht, die durch eine Verlagerung des Netzabschlusspunktes verhindert werden sollten", erläutert der Sprecher der Bundesnetzagentur. "Die Versuchsanordnungen zeigen, dass Gigabit Passive Optical Networks [GPON] nicht derartig störungsanfällig sind wie von den Antragstellerinnen behauptet, und dass GPONs robust genug für eine geringe Störungsanfälligkeit ausgelegt werden können."

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht das anders und spricht angesichts der Entscheidung der Bundesnetzagentur von einer "riskanten Wette" für Nutzer. "Die Behörde streitet nicht ab, dass es zu Störungen kommen kann, durch die selbst nach Einschätzung der Behörde bis zu 32 Nutzer betroffen sein können", sagt Sven Knapp, Leiter des Breko-Haupstadtbüros. "Wir gehen von einem höheren Gefährdungspotenzial aus, da alle Endkundinnen und -kunden an einem gemeinsamen Port – 32 bis 128 – betroffen sein können."

Die Deutsche Telekom hat sich nicht zu den Antragstellern gesellt. In einer Stellungnahme empfahl das Unternehmen, "alle drei Anträge abzulehnen". Die Bonner teilen die Schlussfolgerung nicht, "eine Abweichung vom passiven Netzabschlusspunkt sei notwendig". Die Telekom betreibe selbst "eine sehr große Anzahl an FTTH-Anschlüssen", bei denen der passive Netzabschluss "ohne auffällige Störungen betrieben wird und an denen Endkunden ihr Recht auf kundeneigene Endgeräte inkl. des Modems in Anspruch nehmen".

Wie in solchen Verfahren üblich gibt die Bundesnetzagentur den betroffenen Unternehmen noch einmal bis zum 26. August Zeit für eine "abschließende Stellungnahme". Die Netzbetreiber benötigen nun gute Argumente, wollen sie die Regulierungsbehörde noch umstimmen. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, bitte nur noch neue Argumente vorzubringen: "Um die Fokussierung auf bisher nicht vorgebrachte Punkte zu erleichtern, werden die Stellungnahmen zu den bisher veröffentlichten Stellungnahmen zum Antrag ebenfalls veröffentlicht." (vbr)