Grenzen für heimliche Handy-Ortung und für Gebühren bei 0180-Nummern

Der Bundesrat hat einer erneuten Änderung des Telekommunikationsgesetzes seine Zustimmung erteilt. Eine Entscheidung über die Breitbandstrategie der Bundesregierung vertagte die Länderkammer dagegen.

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Der Bundesrat hat einer erneuten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am heutigen Freitag seine Zustimmung erteilt. Mit dem Vorhaben (PDF-Datei), das der Bundestag Ende März beschloss, legt der Gesetzgeber Höchstgrenzen für die Nutzung von 0180-Nummern aus dem Mobilfunknetz fest. So dürfen Anbieter künftig maximal 42 Cent pro Minute verlangen sowie höchstens 60 Cent je Anruf. Wer bei den entsprechenden Servicenummern bislang vom Mobiltelefon aus durchklingelt, muss mit Minutenpreisen zwischen 69 und 87 Cent rechnen.

Weiter will die Initiative der heimlichen Ortung von Handynutzern einen Riegel vorschieben. So muss ein Kunde künftig ausdrücklich und schriftlich in die Feststellung des Standortes eines Mobilfunkendgerätes zum Zweck der Übermittlung an einen anderen Teilnehmer oder Dritte, die nicht Anbieter des Dienstes sind, einwilligen. Eine SMS-Bestätigung reicht nicht mehr aus. Ebenso wenig darf die Einwilligung standardmäßig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein. Damit soll der Missbrauchsgefahr von Tracking-Diensten sowie Freundsuchservices wie Google Friends Connect über Location Based Services entgegenwirkt werden. Nach fünfmaliger Ortung muss der Diensteanbieter zudem dem Betroffenen eine SMS schicken. Damit soll verhindert werden, dass etwa ein Ehemann seiner Gattin über das ihr geschenkte Mobiltelefon unwissend nachspürt.

Neu führt die Gesetzesnovellierung zudem ein mehrstufiges Verfahren zum Versand einer Rückrufbitte für Mobilfunkteilnehmer ein. Mit der sogenannten "Inkognito-SMS" soll es einem Diensteanbieter künftig möglich sein, einen Mobilfunkteilnehmer, der nicht in einem öffentlichen Telefonbuch eingetragen ist, über einen individuellen Gesprächswunsch eines anderen Nutzers zu unterrichten. Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste müssen ferner Vermittlungsdienste für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer bereitstellen, um für diese die Nutzung öffentlich zugänglicher Telefondienste sicherzustellen. Weiteres Ziel ist es, die Verbraucher besser vor "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) zu schützen. Die Einwilligungserklärung der Nutzer muss künftig in Textform vorliegen.

Vertagt haben die Länder eine Entscheidung über die Breitbandstrategie der Bundesregierung. Die entsprechende "zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" sieht vor, dass bis spätestens Ende 2010 alle Haushalte in Deutschland mit schnellen Internet-Anschlüsse versorgt werden sollen. Das Bundeskabinett hat dafür unter anderem empfohlen, den Frequenzbereich zwischen 790 MHz und 862 MHz für schnelle Internetdienste per Mobilfunk frei zu machen. Die Länder wollen zunächst mit dem Bund aber darüber beraten, wer die Kosten für die Umstellung trägt. Zudem gibt es im Innenausschuss des Gremiums Bedenken gegen die Initiative. So sei zu befürchten, dass der parallele Einsatz von Mobilfunk und "Beschallungstechnik" in dem begehrten Spektrum störenden Einfluss etwa auf kabellose Mikrofone ausübe. Es bestünde ein wirtschaftliches und technisches Risiko für diese "Sekundärnutzer". Diesen müssten folglich möglichst frühzeitig alternative Funkfrequenzen zugeteilt werden.

August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbands Bitkom, hatte gestern noch an den Bundesrat appelliert, sich der Verabschiedung der Breitbandstrategie nicht entgegenzustellen. Die mit der Abschaltung des analogen Rundfunks frei werdende digitale Dividende "ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Breitbandversorgung dünn besiedelter Regionen", konstatierte der Chef der Lobbyvereinigung. Die TK-Branche sei bereit, "viele Millionen in die Breitbandversorgung der ländlichen Regionen zu investieren und damit Vorreiter in Europa zu sein". (Stefan Krempl) / (jk)