Grünes Licht für gemeinsames Handy-TV von T-Mobile, Vodafone und O2

Die Unternehmen, die ab dem kommenden Jahr mindestens 16 TV-Programme über eine eigene DVB-H-Plattform ausstrahlen wollen, müssen sich aber an mehrere gegenüber dem Bundeskartellamt gemachte Zusagen halten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Bundeskartellamt hat am heutigen Freitag bekannt gegeben, dass die kartellrechtliche Prüfung des Vorhabens der drei Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2, ein Gemeinschaftsunternehmen zum Aufbau und Betrieb einer Plattform für mobile Fernsehübertragung nach dem DVB-H-Standard zu gründen, unter der Bedingung beendet wird, dass sich die beteiligten Unternehmen an mehrere selbst gemachte Zusagen halten.

Dazu gehört unter anderem, dass weder eine (Zwangs-)Koppelung von DVB-H-Angeboten mit anderen Fernseh-/Videoangeboten über Mobilfunk noch eine Kopplung von DVB-H mit Laufzeit- oder Pre-Paid-Verträgen stattfinden darf. Der DVB-H-Empfang muss auch auf anderen Endgeräten als Mobiltelefonen möglich sein. Auch sollen Kunden der Plattform Programme und Programmpakete frei wählen können. Die DVB-H-Endgeräte müssen zudem Empfänger für andere Mobil-TV-Standards wie DMB enthalten dürfen.

T-Mobile, Vodafone und O2 wollen ab Frühjahr kommenden Jahres mindestens 16 Programme mit dem DVB-H-Standard über das Handy empfangbar machen. Das Konsortium konkurriert dabei mit einer Allianz aus MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH und Neva Media, die von Medienunternehmen kontrolliert wird. An Neva Media sind die Verlagshäuser Hubert Burda Media und Holtzbrinck beteiligt.

Im August hatte das Bundeskartellamt die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der drei marktbeherrschenden Mobilfunkunternehmen bereits grundsätzlich erlaubt, wegen der drohenden Wettbewerbsbeschränkungen auf dem neu entstehenden Markt für mobilen TV-Empfang aber auf Verpflichtungszusagen der Konzerne bestanden. Die jetzt angebotenen Zusagen seien nach derzeitiger Einschätzung geeignet, die bestehenden Wettbewerbsbedenken auszuräumen, heißt es beim Kartellamt. (pmz)