Gutachten: Kommunale Wärmeplanung mit Wasserstoff nicht verantwortbar

Kommunen sollten aktuell davon ausgehen, dass eine Versorgung mit Wasserstoff für Haushaltskunden unrealistisch ist, ergab ein Rechtsgutachten.

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Wasserstofftank und Windräder

(Bild: Alexander Kirch/Shutterstock)

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Große Kommunen sollen bis spätestens 2026 ihre Wärmeplanung vorgelegt haben, kleine bis Mitte 2028. Ein Rechtsgutachten hat nun ergeben, sie könnten dabei nicht davon ausgehen, Haushalte und andere Kleinverbraucher würden mit Wasserstoff versorgt. Die Netzbetreiber könnten die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff noch nicht verlässlich zusichern, schreibt die Kanzlei Rechtsanwälte Günther (PDF) im Auftrag des Umweltinstituts München, zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe, dem WWF, GermanZero und dem Klima-Bündnis.

Dessen Vorstandsvorsitzender Andreas Wolter, der auch Kölner Bürgermeister ist, erläutert den Hintergrund: "Die kommunale Wärmeplanung ohne Wasserstoff schützt wertvolle finanzielle und personelle Ressourcen der Kommune, indem sie auf tatsächlich grüne und verfügbare Technologien fokussiert." Die Planung und Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten könne den Ausstieg aus fossilem Gas deutlich verlangsamen.

Die regulatorischen Vorschriften für Gas- und Wasserstoffnetze seien noch nicht aktualisiert worden, es könne bisher nicht sichergestellt werden, ob Wasserstoff tatsächlich geliefert wird, heißt es in dem Gutachten. "Realistisch gesehen werden die Fahrpläne nicht rechtzeitig vorliegen." Ohne einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung der lokalen Gasnetze sei wiederum eine Wärmeplanung mit Wasserstoff für die Haushalte nicht verantwortbar.

Der lokale Gasverteilnetzbetreiber müsse die hohen Anforderungen des Gebäudeenergiesetzes (GEG) erfüllen und zusichern, dass er die Mehrkosten von Gebäudeeigentümer für Umbauten am Heizsystem übernimmt, sollte die Wasserstoffversorgung scheitern. Wenn eine Vereinbarung dafür zwischen der Kommune und dem Gasnetzbetreiber nicht verbindlich in Aussicht stehe, müsse die Kommune Wasserstoff für Haushalte frühzeitig aus der Wärmeplanung ausklammern, damit sie keine Ressourcen für unrealistische Lösungen verschwendet.

Dazu wird in dem Gutachten betont, dass die Kommunen Wasserstoffnetzgebiete nicht vorsorglich in ihre Wärmepläne oder Satzungen aufnehmen müssen. Weder Gaskunden, Gasverteilnetzbetreiber noch Gasversorger könnten verlangen, dass die Kommunen Wasserstoffnetzgebiete für Haushalte prüft oder festlegt. Unabhängig von der Wärmeplanung könnten sie Wasserstoffleitungen speziell für die industrielle Nutzung planen.

"Kommunen sollten nicht mit Wasserstoff zum Heizen planen, weil es unrealistisch ist, dass grüner Wasserstoff dafür verfügbar und bezahlbar sein wird", ergänzt Wiebke Hansen vom Umweltinstitut München. Das Gutachten bestärke die Kommunen rechtlich darin, die von Gasbranchenverbänden forcierte Umstellung der Gasverteilnetze auf Wasserstoff abzulehnen. Den Sachverhalt erläutert das Umweltinstitut in einem Informationsschreiben für Kommunen.

Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz für die Wärmeplanung ergänzt das GEG, laut dem neu einzubauende Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Vorgabe gilt für Bestandsbauten erst dann, wenn die Kommunen ihre Wärmeplanung vorgelegt haben. Die Bundesregierung hat ein Wasserstoffkernnetz beschlossen, das zuerst die großen industriellen Verbraucher versorgen soll, es soll beschleunigt ausgebaut werden. Derweil wird verschiedentlich erkundet, ob und wie sich das bestehende Gasnetz für Wasserstoff eignet.

(anw)