HP will GEMA-Gebühr für CD-Brenner nicht zahlen

Der Streit zwischen Hewlett-Packard und der GEMA um die Urheberabgabe für CD-Brenner wird wahrscheinlich vor Gericht weitergehen.

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Von
  • Stefan Labusga

Hewlett-Packard (HP) und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) werden sich wahrscheinlich vor Gericht weiter um eine Vergütungspflicht für CD-Brenner streiten. Dabei hatte sich die GEMA schon als Sieger gesehen, nachdem die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes die Verpflichtung des Herstellers bejaht hatte, eine Urheberabgabe in Höhe von 17 Mark pro CD-Brenner zu zahlen.

Die HP-Firmensprecherin Barbara Wollny widersprach der Darstellung der GEMA, der Hersteller sei nach dem Spruch der Schiedsstelle verpflichtet, die strittige Vergütung für jedes seit dem 1. 2. 1998 verkaufte Gerät nachzuzahlen. HP werde nicht zahlen, sagte sie. Der Schiedsspruch sei "eh nur ein Vorschlag und nicht rechtsverbindlich." Er diene auch nicht der Sicherung oder dem Schutz des Urhebers, sondern führe eher zu einem Freischein für das private Vervielfältigen. HP fordere eine Beschränkung der "gesetzlichen Lizenz" auf den analogen Bereich, da sie sich nicht auf den digitalen Bereich übertragen lasse. Die zugrundeliegende gesetzliche Regelung stamme noch aus der Zeit der Tonbandgeräte und sei im digitalen Zeitalter völlig veraltet.

Als "völlig absurd" kritisiert HP auch die Höhe der Abgabe, die sich aus Beträgen von 12 Mark für Video und 5 Mark für Audio zusammensetzt. "Diese 5 Mark sind das Doppelte, was für eine Vergütung bei analogen Medien angesetzt wird." Nach Auffassung von HP sollten Anwender künftig nur für die tatsächlich hergestellten Kopien zahlen und nicht für die bloße Möglichkeit, sie zu erstellen. Technisch sei das ohne weiteres möglich. Man gelange so auch zu einer gerechteren Lösung, die dem Schutz des Urhebers Rechnung trage.

Die GEMA teilte auf Nachfrage mit, sie werde gerichtliche Schritte einleiten, falls HP dem Schiedsspruch nicht folge. (sla)