HTC erwirkt Einstweilige Verfügung gegen IPCom

Der taiwanische Smartphone-Hersteller hat dem Patentverwerter IPCom nach eigenen Angaben untersagen lassen, weiter Abmahnschreiben an HTC-Händler zu schicken.

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Im Patentstreit mit dem Patentverwerter IPCom hat der taiwanische Smartphone-Hersteller HTC nach eigenen Angaben eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Das Landgericht Düsseldorf habe am Freitag eine Verfügung gegen IPCom erlassen, teilte HTC am Freitagabend mit. Demnach sei es IPCom untersagt, weiter "Abmahnschreiben an Vertreiber von HTC Handys zu versenden". HTC betonte, "dass die in den massenhaft verbreiteten Abmahnschreiben erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehren".

In dem Rechtsstreit um Ansprüche aus dem Europäischen Patent (EP) 1186189 hatte das Landgericht Mannheim HTC der Patentverletzung für schuldig befunden. IPCom hatte daraufhin ein Verkaufsverbot für sämtliche UMTS-Handys des Herstellers gefordert. Anschließend hatte sich der Patentverwerter an den Handel gewandt, um den Druck auf HTC zu erhöhen. Das Münchner Unternehmen hatte verschiedenen Handelsunternehmen schriftlich mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, falls sie weiter HTC-Produkte verkaufen. (vbr)