Hartz IV: Lockerung des Datenschutzes gefordert

Wegen Sozialmissbrauch durch Alg-II-Empfänger halten Vertreter der Arbeitgeber eine Gesetzesänderung beim Datenschutz für notwendig. Der scheidende Arbeitsminister hat gleichzeitig seine Schätzung über die Anzahl Missbrauchsfälle erhöht.

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Von
  • Detlef Borchers

In der Debatte um den Sozialmissbrauch durch Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg-II) hat der Vertreter der Arbeitgeber im Aufsichtsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA), Peter Clever, eine Gesetzesänderung beim Datenschutz gefordert. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung vertrat Clever die Ansicht, dass derzeit die Datenschutzgesetze einen Abgleich von Informationen der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung verhinderten.

Ob Clevers Vorschlag den vermuteten Missbrauch eindämmen kann, ist unter den Fachleuten umstritten. Es wäre schon seltsam, wenn ein schwarz arbeitender Alg-II-Bezieher seine Einnahmen korrekt dem Finanzamt melden würde, erklärte ein BA-Sachbearbeiter gegenüber heise online. Derzeit läuft bei der BA eine der größten Datenbankaktionen: ein Datenabgleich mit den Rentenversicherungsträgern, der Überschneidungen von Zahlungen aufdecken soll.

Unterdessen hat der scheidende Bundesarbeitsminister Clement am Montag seine Schätzung der Missbrauchsfälle gegenüber der Zeitung Die Welt erhöht. Bis zu 20 Prozent der Alg-II-Empfänger würden Leistungen zu Unrecht beziehen, meinte Clement. Als Haupt-Missbraucher machte Clement junge Erwachsene unter 25 Jahren aus, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Sie sollen in Zukunft nur 80 Prozent des Alg-II-Satzes beziehen, wenn sie im Haushalt der Eltern leben (bisher 100%). Ähnlich argumentiert Aufsichtsrat Peter Clever, der die Haushaltsregelung gegenüber der Süddeutschen Zeitung "skandalös" nannte: "Die Familiensolidarität ablehnen und dafür Staatsgeld zu verlangen, das ist eine fatale Umkehrung der Werte", wetterte Clever.

Als erste Maßnahme gegen den Alg-II-Missbrauch plant die BA nach Darstellung der tageszeitung eine Erhöhung der Kontrollanrufe. Damit dürfen sich Callcenter auf Arbeit freuen, die häufig von der Vermittlung von Arbeitslosen durch die Arbeitsagentur profitieren.

Zu den mit der Arbeitsmarktreform verbundenen Datenschuztaspekten und den Problemen mit der Hartz-IV-Software siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)