Heizungsgesetz passiert den Bundestag

Nach einer lebhaften Debatte hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Dabei wurden die Gräben zwischen Regierung und Opposition deutlich.

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Waermepumpe

Seine Intervention vor dem Bundesverfassungsgericht sorgte dafür, dass das Gesetz nun nach der Sommerpause verabschiedet wurde: CDU-Abgeordneter Thomas Heilmann.

(Bild: Deutscher Bundestag)

Lesezeit: 7 Min.
Inhaltsverzeichnis

Der Bundestag hat mit 399 Ja-Stimmen bei 275 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen viel diskutierte Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Mit ihnen will die Regierung erreichen, dass ab Januar 2024 möglichst viele neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Ab 2045 dürften Gebäude dann nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Nach dem Bundestagsbeschluss behandelt der Bundesrat das Gesetz voraussichtlich Ende dieses Monats.

Über das Gesetz wurde innerhalb der Regierungskoalition viel gestritten. Auf Druck vor allem der FDP hat sie die im Februar vorgelegten ursprünglichen Pläne geändert, beispielsweise wurde aufgenommen, das GEG mit einer kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Katharina Dröge von den Grünen räumte am Freitag im Bundestag ein, dass der erste Vorschlag die Bevölkerung verunsichert hat, die Koalition habe Fehler gemacht. Nun aber könnten sich alle Betroffenen und Beteiligten konkret auf die Wärmewende einstellen, das Gesetz schaffe Sicherheit. Lukas Köhler von der FDP meint, das Gesetz habe seinen ursprünglichen Schrecken verloren, auch der Hauseigentümerverband sei nun einverstanden.

Die GEG-Regelungen sollen zunächst nur für Neubaugebiete gelten, bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung.

Ursprünglich wollte die Regierungskoalition die Gesetzesänderungen noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Das Bundesverfassungsgericht verhinderte dies auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann. Parlamentarische Formalien waren denn auch zu einem großen Teil Thema der mitunter besonders lebhaft geführten Debatte am heutigen Freitag. Alexander Dobrindt meinte etwa, die Koalition habe die Entscheidung des Verfassungsgerichts missachtet. Heilmann selbst ergänzte, zwar sei ampelintern viel ausgehandelt worden, aber nicht im Parlament.

Eher auf den Inhalt des Gesetzes gerichtet sagte der CSU-Politiker Dobrindt, die Bevölkerung sei nicht verunsichert worden, wie Dröge erklärt hatte, das Gesetz habe sie gar geängstigt. Mit dem geplanten Fördermodell für neue Heizungen benachteilige das GEG minderverdienende Menschen. Dieses Argument griff auch der CDU-Abgeordnete Jens Spahn auf und ebenso wie andere aus seiner Fraktion regte er an, den Ausstieg aus der Atomkraft rückgängig zu machen, um so in der Energiegewinnung CO₂ einzusparen. Die Ampel mache Politik mit "Horrormärchen" und missachte eigene Energiepreisprognosen. Jan-Marco Luczak aus derselben Fraktion meinte, das GEG weise große Lücken auf, für die kommunale Wärmeplanung existiere nur in einem Entwurf, der Bundestag solle einem Blankocheck zustimmen.

Dietmar Bartsch von den Linken bezweifelte den Effekt des GEG für das Klima. Den Mietern stünden Zumutungen bevor, auch vielen Hausbesitzern. Wenigerverdienenden stehe die gleiche Förderung zu wie Multimillionären, das sei ungerecht. Dem widersprach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Er warf zudem der Unionsfraktion vor, ihr Modell der CO₂-Bepreisung sei sozial ungerecht. Da diese selbst nichts für den Klimaschutz getan habe, sei die Klimaschutzlücke immer größer geworden.

Matthias Miersch (SPD) fragte die Abgeordneten der CDU/CSU, ob sie weiterhin zum Klimaschutzgesetz stehen, das zu Zeiten der Großen Koalition verabschiedet wurde und laut dem Deutschland bis 2045 klimaneutral werden muss. In diesen Zeiten hätten sie es zusammen mit der SPD nicht geschafft, Gesetze wie das GEG auf den Weg zu bringen, nun sei es so weit. Mierschs Fraktionskollegin Verena Hubertz meinte wie er, die Union habe keine konstruktiven Gegenvorschläge vorgebracht. SPD-Kollegin Nina Scheer verteidigte den Umstieg auf die erneuerbaren Energien mit dem Argument als Erwiderung auf Spahn, diese seien auf Dauer eher bezahlbar als die fossilen. Andreas Jung von der CDU verwies auf einen Antrag seiner Fraktion, in dem unter anderem eine "CO₂-Bepreisung mit sozialem Ausgleich" angeregt wird, Technologieoffenheit und Förderung von Energieeffizienz und der CO₂-neutralen Wärmeerzeugung. Stichwörter: "fordern und fördern statt verbieten und verordnen."

Das GEG wird an eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Einen Gesetzentwurf dazu hat die Regierung im Juni vorgestellt, beide Gesetze sollen nach den Plänen der Regierung ab Januar 2024 gelten. Erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, auch für Bestandsgebäude gelten. Der Wärmeplan soll zum Beispiel zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann.

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Neben Fernwärme kommen elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder Solarthermie für eine neue Heizung infrage. Auch eine Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel, ist möglich. Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch die Möglichkeit sogenannter wasserstofffähiger Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Für bestehende Gebäude sind etwa Biomasseheizungen oder Gasheizungen möglich, die erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff verwenden.

Daneben ist das GEG laut Regierung "technologieneutral" gehalten. Eigentümer sollen also den vorgeschriebenen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent auch rechnerisch nachweisen können. Carina Konrad (FDP) betonte das am Freitag im Bundestag und erläuterte, "die Heizung muss zum Haus passen und nicht umgekehrt".

Die GEG-Regelungen sollen für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Heizungen, die ab 2024 eingebaut werden, muss sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Für irreparabel defekte Erdgas- oder Ölheizungen soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.

Bisher dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Im GEG ist nun eine neue Modernisierungsumlage verankert. Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter umlegen können. Dafür müssen sie eine staatliche Förderung beanspruchen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abziehen. Darauf wies Kevin Kühnert von der SPD hin. Aus der Linken-Fraktion kam die Kritik, dass die Modernisierungsumlage die Lage für die Mieter verschärfen wird, da Heizungsmodernisierung oft verbunden werde mit Gebäudedämmung, die Vermieter auf die Miete umlegen könnten. Ihr Antrag auf Abschaffung der Umlage bekam keine Mehrheit im Bundestag.

Zudem wird mit dem GEG eine Pflicht eingeführt, sich vor dem Einbau einer neuen Heizung beraten zu lassen, die gilt auch für jene, die sich eine neue Gasheizung einbauen lassen wollen. Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungen hinzu, können es wie bisher bis zu 3 Euro werden.

(anw)