Hersteller und Importeure müssen sich bei EAR registrieren lassen

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten, die ihre Berechtigung, den deutschen Markt auch nach dem 24. März 2006 zu beliefern, nicht verlieren wollen, können sich ab sofort online beim Elektro-Altgeräte-Register registrieren lassen.

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Von
  • Angela Meyer

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren lassen, wenn sie den deutschen Markt auch nach dem 24. März 2006 noch beliefern wollen. Die damit verbundene verbindliche Übernahme der Verantwortung für das Recycling der von ihnen produzierten Geräte soll ab sofort online möglich sein.

Nach dem im Frühjahr beschlossenen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) sind Verbraucher vom 24. März 2006 an gesetzlich verpflichtet, Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, je nach Gemeinde entweder zu den kostenlosen Abgabestellen zu bringen oder die Altgeräte abholen zu lassen. Vom gleichen Tag an müssen alle Hersteller und Importeure gemeinsam die finanzielle Verantwortung für die Logistik, Verwertung und Entsorgung der von den Kommunen gesammelten Altgeräte aus privaten Haushalten übernehmen. Für die praktische Durchführung von Abholung und Recycling muss jedes Unternehmen individuell rechtzeitig Verträge mit Logistik- und Entsorgungsdienstleistern schließen.

Laut Gesetz soll eine so genannte "Gemeinsame Stelle" sicherstellen, dass sich kein Hersteller oder Importeur dieser Verpflichtung entzieht und die Belastungen auf alle gerecht verteilt werden. Die Branchenverbände ZVEI und BITKOM haben zu diesem Zweck die EAR initiiert, die die Registrierung der Unternehmen, die Mengenerfassung, die Koordination der Abholung, die Führung der Nachweise und die Teilnahmebeobachtung übernimmt. Die vom Umweltbundesamt mit staatlichen Hoheitsbefugnissen beliehene EAR soll jetzt zunächst vor allem dafür sorgen, dass spätestens bis zum 23. November 2005 alle zur Teilnahme verpflichteten Unternehmen registriert sind und die Neuorganisation der Rücknahme bis in acht Monaten tatsächlich erledigt ist. (anm)