Hessische Ministerin schießt gegen "Killerspiele"

Um Jugendliche vor gewaltverherrlichenden Produkten besser zu schützen, soll die Vermietung von "Killerspielen" ganz verboten werden.

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Von
  • Nico Jurran

Die hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn (CDU) hat eine Neugestaltung des Jugendmedienschutzes gefordert. Um Jugendliche vor gewaltverherrlichenden Produkten besser zu schützen, soll die Vermietung von so genannten "Killerspielen" ganz verboten werden.

Mit dieser Forderung, die die Ministerin in Rahmen einer von der Kinderhilfestiftung initiierten Podiumsdiskussion zum Thema "Gewalt in den Medien" vorbrachte, stützte sie sich auf einen Beschluss des Bundesrats. Der hatte sich im Frühjahr auf Initiative der Bundesländer Hessen und Bayern für eine Einführung einer gesetzlichen geregelten Altersfestlegung für Computer- und Videospiele und ein Verbot der Vermietung jugendgefährdender Videofilme sowie Video- und Computerspiele ausgesprochen.

Aufklärung und Prävention reichen nach Ansicht der Ministerin nicht aus, um Jugendliche vor gewaltverherrlichen Produkten zu schützen, die nicht selten rechtsradikales Gedankengut enthielten. Vielmehr seien flankierende gesetzliche Jugendschutzregelungen notwendig, um der Gefahr entgegenzutreten, dass ein "durch die mediale Gewalt geprägtes Weltbild übernommen werde", was wiederum in Konfliktsituationen zu gewaltsamen Lösungen führen könne. Diese Gefahr bestehe insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit besonderen Benachteiligungen. "Aus der Cyberwelt, die mittels Computersimulation geschaffen werde, drohe aufgrund der interaktiven Handlungsweise zusätzliches Gefahrenpotential", stellt Mosiek-Urbahn fest. Daher fordert sie: "Killerspiele, in denen das systematische Abtöten von Menschen simuliert werde, müssten verboten werden".

Aus dem c't vorliegenden Beschluss des Bundesrates geht hervor, dass die Forderung nach einem Vermietungsverbot von schwer jugendgefährdenen Computer- und Videospielen mit den selben Argumenten wie die Forderung nach einem Verbot der Vermietung schwer jugendgefährdender Videofilme begründet wird. Dort wird ausgeführt, dass es gängige Praxis sei, dass sich 18-Jährige mit billigen Mietvideos versorgen und diese an ihre noch nicht volljährigen Freunde weitergeben oder ihnen vorführen.

Eine Gleichbehandlung von Videofilmen und Computerspielen in Bezug auf Altersbeschränkung und Kennzeichnungspflicht hatte die rheinland-pfälzische Jugendministerin Rose Götte (SPD) bereits Ende August 1999 gefordert. Die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) wurde bislang nur auf Antrag der Spieleproduzenten tätig und geriet mit den Jugendschutzbehörden in den vergangenen Jahren immer wieder in Streit. (nij)