Hintergrund: Programmierer nehmen MP3-Tauschbörse Napster aufs Korn

Entwickler von Napster-Clones widersprechen der Ansicht, es gebe keine technischen Maßnahmen, mit denen die MP3-Tauschbörse Urheberrechtsverletzungen verhindern könnte.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die MP3-Tauschbörse Napster hat gegen die Vorwürfe, sie verletze mit ihrem Tauschdienst das Urheberrecht, immer die Position bezogen, sie biete nur eine Dienstleistung an und sei nicht verantwortlich dafür, wenn dies zu illegalen Zwecken benutzt werde. In der Auseinandersetzung mit der Vereinigung der US-amerikanischen Musikindustrie (RIAA) erklärten die Anwälte und Manager von Napster zudem immer wieder, sie könnten angesichts Millionen von Nutzern nicht jede einzelne Datei kontrollieren, ob eventuell die User unter Umgehung des Urheberrechts illegal Musikstücke tauschen.

Richterin Marylin Hall Patel, die Napster in der ersten Instanz wegen Urheberrechtsverletzung verurteilte und verfügte, der Dienst müsse vom Netz, wurde immer wieder vorgeworfen, sie verstünde einfach nicht, wie Napster funktioniere. In diesem Sinne äußerten sich auch die Richter der Berufungsinstanz, die die von Patel erlassene einstweilige Verfügung vorerst aufhoben, bis das Berufungsgericht eine endgütltige Entscheidung gefällt hat. "Wie um alles in der Welt kann man von ihnen [Napster] erwarten, dass sie wissen, was von dem Computer irgendeines Kids in Hakensack kommt, um nach Guam übertragen zu werden?", fragte etwa Richter Robert Beezer vom Berufungsgericht während der ersten Anhörung in dem Fall.

Programmierer, die sich mit der Technik von Napster offensichtlich recht gut auskennen, widersprechen dieser Ansicht nun und stützen eher die Haltung von Richterin Patel. In einem ausführlichen Artikel, den das Medienfachmagazin Inside letzte Woche veröffentlichte, kommen sie zu dem Schluss, dass die Verteidigungslinie von Napster, eine Kontrolle über mögliche Urheberrechtsverletzungen sei technisch unmöglich, nicht schlüssig sei. Und die Entwickler sollten eigentlich wissen, wovon sie reden. Schließlich gehören sie zu der Gemeinde und haben bei der Programmierung von Napster-Clones eine nicht unerhebliche Rolle gespielt: David Weekly etwa veröffentlichte eine Analyse des Napster-Protokolls im Internet; Chad Boyda beispielsweise ist Chef-Entwickler von Thirty4 Interactive, die die Software Napigator zur Durchsuchung von Napster und vergleichbaren Diensten herausgaben.

"Es ist mir ziemlich klar, dass die Richter falsch informiert waren", meint David Weekly laut Inside: "Napster weiß, wer was mit wem tauscht, und sie könnten es blockieren." Und Chad Boyda unterstützt diese Ansicht: "Napster weiß eine Menge darüber, was auf seinen Servern vorgeht. Ich weiß wirklich nicht, was die da erzählen." Die Kontroverse um die technische Machbarkeit beruht darauf, dass Napster für jede MP3-Datei, die ein einzelner User anbietet, den MD5-Hash auf seinen Servern speichert. Dies identifiziert jede einzelne bei Napster registrierte Datei eindeutig, auch wenn es sich nur um unterschiedliche Datei-Versionen des gleichen Songs handelt. Ursprünglich benutzte Napster dies für eine Resume-Funktion, die abgebrochene Downloads wieder aufnimmt. Laut Napster wurde dies eingestellt, da es nie richtig funktioniert habe. Die Programmierer spekulieren nun nach den Angaben von Inside aber, dass dies eher auf Grund juristischer Bedenken geschehen sei, da ein funktionierendes Resume bewiesen hätte, dass Napster die getauschten Songs eindeutig identifizieren könne: Die Funktion wurde gerade zu dem Zeitpunkt wieder entfernt, als Rechtsanwälte der RIAA sie als Beweis für die Möglichkeit zitierten, Napster könne Urheberrechtsverletzungen erkennen.

Napster und seine Verteidiger argumentieren nun aber, dass es auf Grund der Menge an eindeutigen Strings nicht machbar sei, sie tatsächlich zu untersuchen. Denn jede neu erstellte MP3-Version eines Musikstücks, selbst vom selben Anwender, produziere immer einen neuen MD5-Hash. Dem widersprechen aber nicht nur die technischen Berater der Gegenseite, sondern auch Inside: Untersuchungen hatten schon früher ergeben, dass nur die wenigsten Napster-User selbst Songs anbieten, die Majorität der Napster-User kopiert sich die Musikstücke nur auf den eigenen Rechner. Und selbst von denen, die ihre eigene MP3-Sammlung zum Tausch anbieten, erstellen die wenigsten die MP3-Dateien selbst: Die Mehrheit biete einfach die Dateien an, die sie selbst vorher von Napster kopiert habe. Ein technischer Berater der RIAA bezeichnete dies schon als eine Art Echo-Effekt, der dazu führe, dass nur wenig tatsächlich erzeugte MP3-Versionen von Songs eine Unmenge von angebotenen Dateien nach sich zögen. Damit ließe sich aber argumentieren, dass durch die Blockierung nur weniger MD5-Hashes fast sämtliche Urheberrechtsverletzungen blockiert werden könnten, die durch das Anbieten der entsprechenden MP3-Dateien ausgelöst würden.

Auch die Argumentation von Napster, ein schnelles Durchsuchen einer entsprechenden Datenbank nach Abermillionen MD5-Strings sei technisch nicht realisierbar, dürfte zwar vielleicht die Richter beeindrucken, aber wohl kaum Experten für moderne Datenbanktechnik. Data-Warehousing-Systeme können komplexe Datenstrukturen in Terabyte-Größe sekundenschnell durchsuchen und ganze Auswertungen erstellen – da sollte es doch auch Napster möglich sein, ein entsprechendes System aufzubauen, dass zudem nach Ansicht der Datenbankhersteller lange nicht so komplex wie große Data-Mining-Anwendungen sein müsste. Solche Methoden wollen angeblich auch einige Anbieter nutzen, die mit Tauschbörsen an den Start gehen möchten, die Urheberrechtsverletzungen von vornherein ausschließen.

Diese Thesen und technischen Aspekte könnten entscheidend werden, wenn das Berufungsgericht verfügt, Napster könne nicht für sich in Anspruch nehmen, wie ein Hersteller von Videorekordern behandelt zu werden. Napster ist der Ansicht, ähnlich wie bei Videorekorden böten sie einen Dienst an, der zwar illegal genutzt werden könne, wofür aber nicht der Hersteller oder Dienstleister verantwortlich gemacht werden dürfe. Dem widerspricht aber nicht nur die RIAA heftig; auch Regierungsbehörden wie das Copyright Office sehen dies als nicht haltbar an. Und wenn Napster eigentlich in der Lage wäre, Copyright-Verletzungen mit technischen Maßnahmen zu verhindern, könnten ähnlich wie bei MP3.com Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auf den Dienst zukommen – ganz zu schweigen davon, dass die Tauschbörse in Zukunft nur noch betrieben werden dürfte, wenn Lizenzzahlungen für jedes einzelne getauschte Musikstück an die Labels fällig wären.

Auf der anderen Seite zeigen die Untersuchungen verschiedener Institutionen, dass ein Großteil des Materials, das auf Napster getauscht wird, urheberrechtlich geschützte Musik ist. Würde Napster all diese Songs von seinen Servern ausschließen, verlöre Napster wohl jede Attraktivität für die Nutzer – und ein vor sich hin dümpelnder Tausch-Service, auf den ein paar hundert Dateien von völlig unbekannten Gruppen angeboten werden, dürfte wohl kaum die Chance haben, größeres Interesse im Netz auf sich zu ziehen oder gar ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu entwickeln. (jk)