ICRA-Webfilter für den deutschen Jugendschutz

Ein Konsortium will sich um die Zulassung des ICRA-Filterkonzepts bei der Kommission für Jugendmedienschutz bemühen; Mitglieder der .de-Registry DeNIC sollen sich im ICRA-Konsortium engagieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 124 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Ein Konsortium will sich um die Zulassung des ICRA-Filterkonzepts bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bemühen. Die Federführung liegt dabei bei der ICRA- Arbeitsgruppe der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM), die jetzt auch ihre Mitglieder für das neue Konsortium begeistern will. So erhielten etwa die Mitglieder der .de-Registry DeNIC Post mit der Einladung, sich im ICRA-Konsortium zu engagieren.

Laut Paragraph 11 Absatz 1 des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags können die Anbieter von "Telemedien" ihren Jugendschutzverpflichtungen dadurch nachkommen, dass "Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beinträchtigen, für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutz-Programm programmiert werden oder dass es ihnen vorgeschaltet ist". Die Anerkennung muss die KJM aussprechen. ICRA gilt moderaten Filterkritikern als kleineres Übel, weil es vor allem auf Selbstbewertung durch die Anbieter und Nutzerautonomie beim Einsatz baute. Mit dem neuen ICRAplus wurde allerdings auch die Schnittstelle für weniger "sensible" Zusatzfilter geschaffen. Nur wenige Anbieter hatten bisher ihre Seiten selbst für das Filtersystem gekennzeichnet.

Damit ICRA vor den strengen Augen der KJM Gnade findet, hat man sich im FSM-Arbeitskreis vor allem über alterspezifische ICRA-Templates Gedanken gemacht. Im Staatsvertrag heißt es nämlich: "Die Anerkennung nach Absatz 2 ist Jugendschutzprogrammen zu erteilen, wenn sie einen nach Altersstufen differenzierten Zugang ermöglichen oder vergleichbar geeignet sind." Details über die speziellen ICRA-Varianten sollen in Kürze nun mit der KJM besprochen werden.

Die DeNIC-Mitglieder, die jetzt zum Mitmachen eingeladen sind, mögen sich erst einmal am Kopf kratzen. Wie war das noch gleich mit den "Telemedien"? Bieten sie als meist reine Access-Provider etwa Telemedien an? Wurde vor der Verabschiedung des Staatsvertrags selbst von einzelnen Mitautoren versichert, dass Zugangsprovider nicht von den Neuregelungen erfasst seien, scheint in der Praxis das letzte Wort darüber noch nicht gesprochen. Gespannt sein darf man auch darauf, ob der Hinweis an die Eltern unter den Kunden auf die mögliche Nutzung von ICRA am Ende als ausreichende Jugendschutzmaßnahme gewertet werden wird. (Monika Ermert) / (jk)