Illegale Suchmaschinen-Geschäfte: Das kommt auf Google zu

Seite 2: Mehr Möglichkeiten für Webseiten und Werbekunden

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Um Fehlverhalten speziell bei der Entwicklung neuer Dienste mit Künstlicher Intelligenz hintanzuhalten, soll Google verboten werden, sich exklusiven Zugriff auf Internetinhalte zu sichern. Denn einzelne Webseitenbetreiber sind meist von dem über Googles Suchmaschine zugeführten Traffic abhängig, so dass sie nicht riskieren können, das Unternehmen zu vergraulen. Zusätzlich soll Google dazu verpflichtet werden, Webseiten zu erlauben, sich die Nutzung ihrer Inhalte für das Training Künstlicher Intelligenz, oder die Einbeziehung in Ausgaben Künstlicher Intelligenz zu verbitten.

Besonders unscharf ist die Vorschau was Maßnahme zu Bekämpfung der besonderen Marktmacht Googles bei Textwerbung rund um Ergebnisse allgemeiner Suchmaschinen anbelangt. Im Fokus sollen jedenfalls Skalenvorteile und neue Werbemethoden mit KI stehen. Zudem soll Google Werbetreibenden mehr Daten geben und ihnen gestatten müssen, bestimmte Features nicht zu nutzen, darunter die ungefragte Ausdehnung eingestellter Suchbegriffe.

Zur Durchsetzung der Auflagen könnte Google ein vom Gericht einzusetzendes technisches Komitee finanzieren und selbst laufend relevante Dokumente sowie einen zuständigen Manager zur Verfügung stellen müssen. Spezielle Erwähnung findet die Speicherung von Unterlagen samt interner Chat-Nachrichten, ist Google doch bei der rechtswidrigen Löschung von Chats mit möglicherweise belastendem Inhalt erwischt worden. Dazu passen auch verpflichtende Compliance-Schulungen von Mitarbeitern.

Darüber hinaus stellen die Regierungen Verbote in den Raum, wonach Google sich nicht an Wettbewerbern oder deren Erfolg beteiligen dürfte, und sich an niemandem rächen dürfte, der die Auflagen nutzt oder zu deren Durchsetzung beiträgt. Schließlich soll das Gericht Google Ruten ins Fenster stellen: Diese Mittel, darunter der zwangsweise Verkauf von Konzernteilen, sollen zur Anwendung gelangen, falls Google vorsätzlich oder systematisch Auflagen verletzt.

Die Kläger betonen, dass es für detaillierte Vorschläge noch zu früh sei. Einerseits läuft derzeit eine neue "Discovery"; dabei nehmen die Kläger Einblick in interne Dokumente Googles. Andererseits wollen die Behörden "interessierten" Dritten Gelegenheit zu Stellungnahmen geben. Thema sollen nicht nur die im Gerichtsverfahren als relevant festgestellten Märkte sein, sondern auch benachbarte Märkte sowie Auswirkungen von Auflagen anderer Gerichte. Beispielsweise hat das US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien gerade Auflagen über Googles Play Store verhängt.

Wie immer die Maßnahmen ausfallen: Sie sollen nicht nur helfen, den bisher angerichteten Schaden wiedergutzumachen, sondern auch etwaigen Versuchen Googles vorbeugen, sich neue Monopole bei Suche sowie Werbung rund um Suchergebnisse zu verschaffen. Mehrfach erwähnen die Klage führenden Regierungen mögliche neue Dienstmerkmale mit Künstlicher Intelligenz (KI).

Details möchten die Regierungen im November vorlegen, worauf Gericht und Google dann reagieren können. Im Anschluss planen die Kläger, eine revidierte Version ihrer Vorschläge bis März 2025 auszuarbeiten.

Das Gerichtsverfahren bezieht sich auf die Suchmaschine und dort gezeigte Werbung. Es ist am US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia anhängig, ohne Geschworene. Dort gab es ursprünglich zwei Klagen. Eine von der US-Regierung und elf US-Staaten (USA et al v Google et al, Az. 1:20-cv-03010), sowie eine Klage praktisch aller anderer US-Staaten und einiger US-Territorien (Colorado et al v Google et al, Az. 1:20-cv-03715). Die beiden Klagen sind zusammengelegt worden. Der einzige US-Staat, der sich nicht beteiligt, ist Alabama.

(ds)