Immer noch kein Live-Stream aus Filesharing-Verfahren

Die für eine Live-Übertragung vorgesehene Anhörung im Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum wurde erneut kurzfristig abgesagt und soll nun Ende April stattfinden. Ob das tatsächlich passiert, ist allerdings fraglich.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 43 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Im Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum ist die für eine Live-Übertragung im Internet vorgesehene Anhörung vor einem US-Gericht erneut abgesagt und verschoben worden. Die eigentlich für den 24. Februar angesetzte Anhörung soll nun am 30. April stattfinden. Bis dahin haben die Prozessbeteiligten nun noch Zeit, offenbar bestehende Unklarheiten auszuräumen.

Gegen die von Richterin Nancy Gertner genehmigte Internet-Übertragung hatten die Anwälte des klagenden Musiklabels Sony und des US-Musikindustrieverbands RIAA vor einer Berufungskammer Beschwerde eingelegt. Auf Anordnung des Berufungsgerichts sollte Gertner die Anhörung ohne Übertragung durchführen oder bis zu einer Entscheidung in der Sache vertagen.

Bis zum neuen Termin soll die Beweisaufnahme für die Klage weitergehen, für die Gegenklage Tenenbaums wird sie dagegen unterbrochen. Der Beklagte soll nun bis zum 9. März einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens aus verfassungsrechtlichen Gründen vorlegen. Tenenbaums Verteidigung – Harvard-Professor Charles Nesson und ein Team seiner Studenten – argumentiert, die im US-Copyright vorgesehenen Strafen von bis zu 150.000 US-Dollar pro Verstoß seien in diesem Fall unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Ende April dürfte auch die Berufungskammer zu einer Entscheidung über die Live-Übertragung gekommen sein. In diesem Zusammenhang sorgt eine inzwischen in die Diskussion eingebrachte frühere Entscheidung des Richterrats des zuständigen Gerichtsbezirks für Verwirrung, in der die Übertragung aus Gerichtssälen der Bundesgerichte von Massachusetts untersagt worden sei. Das könnte Gertner bei ihrer Zulassung übersehen haben.

Die direkten Auswirkungen auf das Verfahren seien aber noch unklar, sagte eine der Mitstreiterinnen aus Nessons Team gegenüber heise online. "Da sind gerade eine Menge Bälle in der Luft." Dazu gehören unter anderem der Antrag der Verteidigung, RIAA-Chefankläger Matthew Oppenheim vorzuladen, was die Kläger verhindern wollen. Darüber hinaus hat sich erneut das US-Justizministerium eingeschaltet und mehr Zeit gefordert, um über eine mögliche Stellungnahme für die RIAA zu entscheiden.

Beobachter wie der New Yorker Anwalt Ray Beckerman warnen unterdessen vor möglichen Auswirkungen der Personalpolitik des neuen US-Präsidenten Barack Obama. Ehemalige RIAA-Anwälte sind für hochrangige Posten im US-Justizministerium nominiert. Thomas Perrelli soll stellvertretender Justizminister werden. Sein Kollege Donald Verrilli, der einschlägige Erfahrungen im Grokster-Prozess und im Verfahren gegen Jammie Thomas gesammelt hat, soll ebenfalls ins Department of Justice wechseln.

Siehe dazu auch:

(vbr)