Indymedia: Provider war nicht zur Herausgabe der Server gezwungen

Aus den Gerichtsunterlagen, den die Electronic Frontier Foundation über die Beschlagnahme von zwei Servern des unabhängigen Nachrichtenportals im Oktober 2004 veröffentlicht hat, geht hervor, dass Rackspace lediglich Logfiles aushändigen sollte.

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Die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) haben eine gerichtliche Erlaubnis erwirkt, Einblick in die geheimen Unterlagen zu den Serverbeschlagnahmungen beim alternativen Nachrichtenportal Indymedia zu bekommen. Aus den Dokumenten gehe hervor, dass die US-Regierung zu keiner Zeit die Herausgabe der Server verlangt habe. Die Verfügung gegen den Provider Rackspace habe lediglich die Herausgabe der Logfiles verlangt, teilt die EFF mit, deren Anwälte in den USA die Interessen von Indymedia juristisch vertreten. Rackspace hatte aber im Oktober erklärt, man sei einer Anordnung nach einem Rechtshilfeabkommen gefolgt.

Ebenso gehe aus den Unterlagen hervor, dass Rackspace entgegen eigener Darstellung vom Gericht nicht dazu gezwungen worden sei, über das Verfahren Stillschweigen zu bewahren. Die angeforderten Logfiles existierten laut den Unterlagen nicht, sodass der Provider letztlich nichts herauszugeben hatte. Für die EFF war aber nicht festzustellen, ob die US-Regierung in irgendeiner Weise anderen Druck auf Rackspace zur Herausgabe der Server ausgeübt hatte. Nun warten Indymedia und die EFF auf eine Erklärung von Rackspace.

Im Oktober 2004 hatte der Provider Rackspace dem FBI zwei Indymedia-Server übergeben, 20 von 140 Indymedia-Websites waren davon betroffen. Zwei Wochen später wurden sie zurückgegeben. Seinerzeit war unklar, wer die Beschlagnahmung angeordnet hatte. Aus der PDF-Datei, die die EFF online dokumentiert, wird ersichtlich, dass ein Assistant Attorney des Western District of Texas beim örtlichen Bezirksgericht eine Anordnung erwirkt hatte, um einem Rechtshilfeabkommen mit Italien zu entsprechen. (anw)