Initiative will Fehlurteile bei Patentstreitigkeiten verhindern
Bei einer Nichtigkeitsklage gegen ein gewerbliches Schutzrecht sollen kĂĽnftig laufende Verletzungsverfahren bis zum Richterspruch ruhen, fordert eine Initiative.
Der Patentverein will erreichen, dass bei einer Nichtigkeitsklage gegen ein gewerbliches Schutzrecht laufende Verletzungsverfahren bis zum Richterspruch ruhen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf (PDF-Datei) hervor, den die "Selbsthilfeorganisation gegen Trivialpatente" am Dienstag veröffentlicht hat. Bisher laufen Verletzungs- und Einspruchsverfahren getrennt. So gibt es vielfach Urteile aufgrund von Patentverstößen, ohne dass der angeführte Anspruch auf seine Gültigkeit und Rechtmäßigkeit hin überprüft werden konnte.
Auch wenn ein Beklagter ein Nichtigkeitsverfahren gegen ein Patent anstrengt, dessen Missachtung ihm zur Last gelegt wird, warten die Richter beim Behandeln der Verletzungsklage derzeit in der Regel nicht auf den Ausgang des Einspruchs beim Bundespatentgericht. Dies bedeute bisweilen für das belangte Unternehmen, dass es mit den betroffenen Produkten vom Markt gedrängt werde, erklärte der Chef des Patentvereins, Heiner Flocke. Ein Beispiel seien die Auseinandersetzungen um Web-to-Print-Patente.
"Faktisch behandeln Verletzungsgerichte Klagepatente wie Gesetze, die so lange gültig sind, bis das Bundespatentgericht sie vernichtet hat", moniert Flocke. Nur handele es sich um Rechtsvorgaben, die der Kläger als alleiniger Eigentümer und Nutznießer des Patentes selbst geschrieben habe. Das Ausmaß der Gefährdung ergebe sich aus Schätzungen von Patentanwälten, nach denen rund 50 Prozent aller erteilten Patente wegen fehlender Neuheit angreifbar seien und sich durch Einspruchsverfahren wesentlich einschränken oder ganz aufheben ließen. (jh)