Innenminister veröffentlicht Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz

Der von Bundesinnenminister Thomas de Maizière angekündigte Entwurf eines neuen IT-Sicherheitsgesetzes ist veröffentlicht worden und geht nun durch die beteiligten Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Verkehr.

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Von
  • Detlef Borchers

Das geplante neue IT-Sicherheitsgesetz gilt als wichtigster Baustein der groß angelegten Digitalen Agenda der Bundesregierung. Nun hat das Bundesinnenministerium den fertigen "Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" veröffentlicht; er wird nun mit anderen beteiligten Ministerien abgestimmt.

Die wichtigsten Punkte des Entwurfes sind

  • die gesetzliche Meldepflicht von IT-Sicherheitsvorfällen und die Einhaltung von "IT-Mindeststandards" durch die Wirtschaft.
  • Höhere IT-Sicherheitsstandards der Telekommunikationsanbieter (Provider) zusammen mit einer Meldepflicht, die Kunden über IT-Sicherheitsvorfälle zu benachrichtigen. Nach oder mit dieser Benachrichtigung müssen TK-Anbieter Lösungswege vorschlagen, wie etwaige Schäden bei IT-Anwendersystemen (Computer, Tablets, Smartphones) behoben werden können.
  • Verbindliche Vorgaben für das Schutzniveau der IT-Systeme des Bundes durch das BSI.
  • Stärkung der Rolle des BSI durch klarere "Warnbefugnisse" und durch die Etablierung des BSI als internationale Zentralstelle für IT-Sicherheit.
  • Ausweitung der Rolle des BKA auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Es soll bundesweit für alle Cyberdelikte zuständig sein.

Parallel zum Ressortdurchlauf in den drei zuständigen Ministerien Wirtschaft, Justiz und Verkehr/digitale Infrastruktur will das Bundesinnenministerium nach einer zum Entwurf verbreiteten Erklärung zufolge einen intensiven Dialog mit Wirtschaft und Gesellschaft zu diesem IT-Sicherheitsgesetz führen.

Für die Ressortabstimmung des IT-Sicherheitsgesetzes sind drei bis vier Monate zu veranschlagen. Die öffentliche Debatte hat mit einem Grundsatzartikel von de Maizière bereits begonnen. (anw)