Intershop mit höherem Verlust

Auf den angeschlagenen E-Commerce-Spezialisten kommen Kosten in Millionenhöhe für einen Vergleich bei einer Sammelklage von US-Aktionären zu; die Liquidität habe sich aber durch eine Wandelanleihe verbessert, erklärte Intershop.

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Von
  • dpa

Der angeschlagene Spezialist für E-Commerce-Software Intershop, einstiger Star der New Economy, rutscht 2004 noch tiefer in die roten Zahlen als erwartet. Nach einem Vergleich mit Klägern in den USA wird mit einem Jahresverlust von bis zu 8,7 Millionen Euro gerechnet, teilte der Vorstand am Donnerstag in Jena mit. Ursprünglich war ein Minus von maximal 5,5 Millionen Euro erwartet worden. Für den Vergleich nach einer Sammelklage wegen angeblich unrichtiger Unternehmensinformationen im Jahr 2000 müssten Rückstellungen von 2,3 Millionen Euro gebildet werden. Gleichzeitig gab Intershop bekannt, dass sich die prekäre Finanzlage entspannt habe.

Nach Unternehmensangaben brachte die Ausgabe einer Wandelanleihe Einnahmen von 10,4 Millionen Euro in die Kasse. "Damit hat sich unsere Liquidität deutlich verbessert", sagte Unternehmenssprecherin Dana Schmidt. Ende September 2004 beliefen sich die frei verfügbaren Mittel des einstigen Aushängeschilds der ostdeutschen Softwarebranche nur noch auf 3,6 Millionen Euro. Die höheren Verluste durch den Vergleich belasteten die Intershop-Aktie. Das Papier verlor bis Donnerstagmittag an der Frankfurter Börse mehr als acht Prozent und notierte nach dem Aufwärtstrend der vergangenen Tage nur noch bei 1,37 Euro.

Das Geld aus der Wandelanleihe, die mit Rechten an der Intershop-Software besichert wurde, will Vorstandschef Jürgen Schöttler für den Abschluss der Unternehmenssanierung nutzen. Zudem soll in den Vertrieb investiert werden. "Wir werden neue Vertriebsmitarbeiter in Deutschland einstellen", sagte Schmidt. Derzeit hat Intershop 230 Angestellte.

Die Sammelklage in den USA war von Aktionären vor vier Jahren eingereicht worden, weil es Zweifel an der Richtigkeit von Interhop-Umsatzprognosen gab. Das Unternehmen begründete die außergerichtliche Einigung mit hohen Prozesskosten "bei ungewissem Ausgang". Nach Angaben der Intershop-Sprecherin wären allein für den Rechtsbeistand in diesem Jahr Kosten von einer Million Euro entstanden. Formell muss der Vergleich noch vom zuständigen Gericht genehmigt werden. Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2004 will Intershop am 10. Februar vorlegen. (dpa) / (jk)