Pornhub zieht vor EuGH: Kampf gegen Offenlegung von Werbetreibenden

Aylo, die Muttergesellschaft von Pornhub, geht in Berufung, um die vom DSA geforderte Offenlegung von Klarnamen in ihrem Anzeigenverzeichnis zu vermeiden.

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(Bild: ec.europa.eu)

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Der Rechtsstreit zwischen Aylo, der Muttergesellschaft von Pornhub, und der EU-Kommission geht in die nächste Runde. Die Brüsseler Regierungsinstitution stufte die Erotik-Portale Pornhub, Stripchat und Xvideos im Dezember als sehr große Online-Plattformen ein, für die besondere Sorgfaltspflichten nach dem Digital Services Act (DSA) gelten. XNXX folgte jüngst als vierte Porno-Seite auf dieser Liste. Aylo zieht gegen die entsprechende Benennung nun im Berufungsverfahren vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Unternehmen mit Sitz im kanadischen Montreal begründet dies vor allem damit, die vom DSA geforderte Offenlegung von Klarnamen aus seinem Anzeigenverzeichnis vermeiden zu wollen.

Betreiber sehr großer Plattformen im DSA-Sinne müssen Risikoabschätzungen durchführen und ausgemachte Gefahren etwa für die Demokratie, die öffentliche Sicherheit, die Grundrechte und den Jugendschutz minimieren. Für Pornhub & Co. heißt dies, den Zugang Minderjähriger zu pornografischen Online-Inhalten zu verhindern, etwa mit Instrumenten zur Altersverifikation. Den Vorschriften zufolge sollen die Betreiber ferner ihre Daten und Angaben zu Algorithmen mit Behörden, Forschern und zivilgesellschaftlichen Organisationen teilen, damit diese ihre Arbeitsweise überprüfen können. Nötig ist zudem die Veröffentlichung von Werbearchiven.

In seinem Einspruch hat Aylo (vormals MindGeek) darum gebeten, von der Pflicht zur Preisgabe der Klarnamen von Werbetreibenden auf Pornhub befreit zu werden, erklärte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber dem Portal Euractiv. Denn dazu gehörten auch Sexarbeiter und Pornodarsteller, die in dem öffentlich zugänglich Archiv rasch auffindbar wären. Dies würde die Sicherheit der ganzen Community gefährden. Die Kommission hält Transparenz in der Werbung dagegen von entscheidender Bedeutung für Verbraucher und Unternehmen.

"Die Sicherheit der Mitarbeitenden ist ein Muss", betonte Alessandro Polidoro, Rechtsexperte der zivilgesellschaftlichen Vereinigung Digital Intimacy Coalition, gegenüber Euractiv. Aylo wolle diese aber wohl als Vorwand nutzen, um die Anwendung des DSA zu verzögern. Der Großteil der Werbeeinnahmen von Pornhub stamme nicht von einzelnen Darstellern oder natürlichen Personen. Der EuGH könnte zudem festlegen, dass in dem Anzeigenarchiv Künstlernamen verwendet werden dürften.

Die niedere Instanz, das Gericht der Europäischen Union (EuG) lehnte Aylos Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung von Werbekundendaten laut dem Fachdienst MLex bereits am 4. Juli ab. Die Begründung lautete demnach, dass die Verschiebung dieser Anforderung die von der EU mit dem DSA verfolgten Ziele beeinträchtigen und die Wettbewerbslandschaft verändern könnte, was den potenziellen finanziellen Schaden für Pornhub überwiege. Mit ähnlichen Argumenten wies der EuGH im März einen Eilantrag von Amazon gegen die DSA-Einstufung zurück: Der begehrte vorläufige Rechtsschutz würde ihm zufolge die Wirkung des Plattformgesetzes "möglicherweise um mehrere Jahr" verzögern.

(tho)