Job-Kartell um Apple und Google legt neues Vergleichsangebot vor

Mit einem neuen Vorschlag wollen die vier US-Riesen, die vor zehn Jahren einen gegenseitigen Abwerbestopp abgesprochen hatten, die Sammelklage aus der Welt schaffen.

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Job-Kartell um Apple und Google legt neues Vergleichsangebot vor

(Bild: lieffcabraser.com)

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Die US-Unternehmen Adobe, Apple, Google und Intel haben einem neuen Vergleich zugestimmt, um eine Sammelklage wegen illegaler Absprachen bei der Personalrekrutierung beizulegen. Die Richterin in dem Verfahren hatte dem vorherigen Vergleich, der eine Entschädigung in Höhe von 325 Millionen US-Dollar vorsah, nach dem Widerspruch eines Klägers als zu niedrig abgelehnt.

Über die aktuelle Summe steht nichts in den Prozessunterlagen, die den neuen Vergleich ankündigen. Die beteiligten Unternehmen wollen sich US-Medienberichten zufolge dazu auch nicht äußern. Richterin Lucy Koh, die den neuen Vergleich noch absegnen muss, hatte zuletzt mindestens 380 Millionen gefordert.

Der ehemalige Adobe-Mitarbeiter, der dem ersten Vergleich widersprochen hatte, habe nun zugestimmt, sagte sein Anwalt gegenüber US-Medien. Mit der neuen Einigung ist auch die Beschwerde vom Tisch, mit der die Unternehmen die Entscheidung der Richterin für eine höhere Entschädigung angefochten hatten.

Es geht um ein Kartell, dessen beteiligte Unternehmen von etwa 2005 bis 2009 Regeln gegen die Abwerbung von Mitarbeitern abgesprochen hatten. Sie fürchteten einen Wettbewerb um die besten Mitarbeiter und schneller steigende Gehälter. An dem Kartell waren laut Ermittlungen des US-Justizministeriums Adobe, Apple, Google, Intel, Intuit, Lucasfilm, und Pixar beteiligt. Nach der Untersuchung der US-Justiz hatten sich die Unternehmen 2010 zur Unterlassung verpflichtet.

In dem Sammelklageverfahren geht es um die Entschädigung von rund 64.000 Mitarbeitern der Unternehmen, die entgangene Wechselchancen und Gehaltserhöhungen geltend machen. Sie hatten ursprünglich einen Betrag von insgesamt 3 Milliarden US-Dollar gefordert. Intuit, Lucasfilm und Pixar hatten sich mit den Klägern bereits außergerichtlich geeinigt. (11-cv-02509, U.S. District Court, Northern District of California). (vbr)