Justizminister beschließen EU-weite Vernetzung der Strafregister

Mit der Einigung auf einen entsprechenden Rahmenbeschluss soll die Erteilung von Auskünften aus den nationalen Strafregistern an andere Staaten in strafrechtlichen und anderen behördlichen Verfahren beschleunigt werden.

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Die EU-Justizminister haben sich bei ihrem Treffen am heutigen Mittwoch in Luxemburg auf einen Rahmenbeschluss geeinigt, nach dem die Strafregister der Mitgliedsstaaten künftig europaweit elektronisch vernetzt werden. Zugleich wird der Austausch von Verurteilungen aus diesen Justizdatenbanken erstmals einheitlich geregelt. "Die Erteilung von Auskünften aus den nationalen Strafregistern an andere Staaten in strafrechtlichen und anderen behördlichen Verfahren wird dadurch verbessert und beschleunigt", freut sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin und amtierende Ratsvorsitzende hatte das Vorhaben seit Langem in Brüssel vorangetrieben. Sie konnte bereits vor einem Jahr den Startschuss für den Echtbetrieb eines Vernetzungsprojekts der Länder Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, Luxemburg und der Tschechischen Republik geben.

Der Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedsstaaten, strafrechtliche Verurteilungen von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten deren Heimatstaat so schnell wie möglich mitzuteilen. Das Register des Heimatstaates muss die so erhaltenen Informationen als Zentralstelle in der EU aufbewahren. Nach der bisherigen Regelung des Rechtshilfeübereinkommens des Europarates von 1959 hatte eine solche Mitteilung nur einmal jährlich zu erfolgen, eine Aufbewahrungspflicht war nicht vorgesehen. Zudem sieht der Rahmenbeschluss vor, dass die nationalen Justizbehörden innerhalb von zehn Tagen Auskünfte aus dem Strafregister anderer EU-Mitgliedstaaten erhalten können. Damit soll der Grundstein für einen weitergehenden elektronischen Austausch zwischen den nationalen Strafregistern in einen einheitlichen Format gelegt werden und der Papierweg entfallen.

Praktisch gewährleistet der Rahmenbeschluss etwa, dass die Verurteilung eines deutschen Staatsangehörigen in Frankreich wegen einer Sexualstraftat dem deutschen Zentralregister in Bonn mitgeteilt wird und dort auch für alle anderen Justizbehörden in der EU abrufbar ist. Beantragt der Verurteilte ein Führungszeugnis zur Aufnahme eines Berufs, ist so sichergestellt, dass die entsprechende Aktenlage EU-weit zur Verfügung gestellt werden kann. Belgien hat daher zugestimmt, seine Initiative von 2004 für eine gesonderte Regelung zum besseren Schutz von Kindern gegen verurteilte Sexualstraftäter in diesen Rahmenbeschluss einzubeziehen. Die Brüsseler Ratsvorgabe muss von den Mitgliedstaaten nun nur noch förmlich angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann. (Stefan Krempl) / (vbr)