Internationales Strafregister-Netz läuft im Echtbetrieb

Künftig werden Informationen über rechtskräftige Verurteilungen von Ausländern automatisch und elektronisch an das Strafregister des teilnehmenden Heimatstaates übermittelt. Bislang erfolgte dieser Informationsaustausch vierteljährlich per Papier.

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Die Justizministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Belgiens, der Tschechischen Republik und Luxemburgs sowie der Vizepräsident der Europäischen Kommission haben der Öffentlichkeit heute in Bonn das 2003 durch Frankreich und Deutschland initiierte Projekt zur europäischen Strafregistervernetzung vorgestellt. Nach einer kurzen Pilotphase wurde jetzt der Echtbetrieb aufgenommen.

Ziel des Vernetzungsprojekts ist es, zwischen den nationalen Strafregistern eine sichere elektronische Kommunikation zu schaffen. Musste man früher für Auskünfte aus einem ausländischen Strafregister ein förmliches Rechtshilfeersuchen in Papierform und in der jeweiligen Landessprache übermitteln, so dauert die Auskunftserteilung auf neuem Wege nur noch wenige Stunden – außerdem gibt es Verständnishilfen in der eigenen Sprache, etwa über die Art der Straftat.

In der Praxis sieht das Verfahren folgendermaßen aus: Für eine benötigte Information über einen französischen Staatsbürger etwa richtet die deutsche Strafverfolgungsbehörde eine Anfrage an das deutsche Zentralregister. Dieses leitet das Ersuchen im vereinbarten einheitlichen Datenformat elektronisch über ein europäisches Datennetz an das französische Zentralregister weiter, in dem alle Daten zu Verurteilungen von französischen Staatsangehörigen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gespeichert sind. Auf dem selben Weg werden die ersuchten Informationen zurück übermittelt.

Ebenso werden zukünftig so genannte Strafnachrichten automatisch und elektronisch unter den Projektpartnern ausgetauscht. Strafnachrichten beinhalten Informationen eines Strafregisters über die rechtskräftige Verurteilung eines Ausländers an das Strafregister seines Heimatstaates. Dieser Informationsaustausch erfolgte bislang vierteljährlich per Papier.

Justizministerin Zypries lobte das Projekt, denn "ein schneller und effizienter Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafregistern in Europa ist die Voraussetzung dafür, grenzüberschreitende Kriminalität wirkungsvoll verfolgen zu können". Weiter betonte sie, dass das Projekt für alle europäischen Staaten offen sei. Der Beitritt von Luxemburg steht kurz bevor, die Tschechische Republik wird nach Zypries' Einschätzung bald die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, am elektronischen Datenaustausch teilzunehmen. (ur)