Kartellamt prüft Online-Verkaufsregeln der Sportartikelhersteller

Große Sportartikelhersteller wie Adidas wollen nicht länger dulden, dass Händler die Schuhe, Bälle und Trikots über Amazon oder eBay verkaufen. Nun prüft das Kartellamt, ob die Vorgaben der Konzerne den Wettbewerb verzerren.

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Von
  • dpa

Das Bundeskartellamt überprüft die Online-Regeln großer Sportartikelhersteller, die ihren Händlern den Verkauf der Produkte über Internet-Plattformen wie Amazon oder eBay untersagen. "Ich kann bestätigen, dass wir uns die Lieferbedingungen von Asics anschauen", sagte ein Sprecher der Bonner Behörde am Mittwoch. "Was wir auch auf dem Tisch haben sind Beschwerden gegen die geplanten Änderungen bei Adidas." Eine Sprecherin des fränkischen Unternehmens sagte zu den wettbewerbsrechtlichen Bedenken: "Es geht uns nach wie vor darum, dass wir sicherstellen wollen, dass unsere Produkte in einem Sportartikelumfeld optimal präsentiert werden."

Während das Kartellamt – wie zunächst von der Financial Times Deutschland berichtet – beim japanischen Laufschuhanbieter Asics tatsächlich eine Prüfung eingeleitet hat, liegen gegen Adidas bislang nur Beschwerden vor. "Das ist eigentlich nur ein Hinweis auf etwas vermeintlich Kartellrechtswidriges", betonte der Behördensprecher und fügte hinzu: "Es gibt natürlich ständig irgendwelche Händler, die sich beschweren."

Allerdings dürfte das Verfahren gegen Asics auch wegweisend für andere Hersteller wie Adidas oder Branchenprimus Nike sein, da mit den Lieferbedingungen auch der Ausschluss des Handels über offene Online-Plattformen überprüft wird. "Das Ganze ist ergebnisoffen", betonte der Kartellamtssprecher. Von Asics war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Adidas hatte vor zwei Wochen bekanntgegeben, die neue Online-Regelung für Adidas- und Reebokprodukte europaweit spätestens ab 2013 durchzusetzen. "Wir wollen sicherstellen, dass unsere Produkte über die Webseiten unserer Handelspartner oder unsere eigene Webseite verkauft werden", erläuterte die Firmensprecherin unter Verweis auf den hohen Beratungsbedarf. Damit Händler weiter über das Internet verkaufen dürfen, müssen sie detaillierten Vorgaben folgen. Eine ähnliche Strategie hatte der Weltkonzern mit Sitz in Herzogenaurach bereits beim stationären Handel umgesetzt und etwa den Vertrieb über Einzelhandelsketten eingestellt. (anw)