Kartellamt soll Verbot von Kabel-Monopol angekündigt haben

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung erklärte das Kartellamt, die Investitionspläne von Kabel Deutschland seien nicht geeignet, bei den Internetanschlüssen mehr Konkurrenz zu garantieren.

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  • dpa

Das Bundeskartellamt hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ein Verbot des geplanten Kabel-Monopols in Deutschland vor. In einem Schreiben an Deutschlands größten Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) habe das Kartellamt angekündigt, trotz Zugeständnissen die Übernahme der drei letzten Konkurrenten zu verhindern, berichtet die Zeitung in ihrer Dienstagausgabe. Das Kartellamt wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Bericht äußern: Man habe bis zum 7. Oktober Zeit für eine Entscheidung.

Die Kabel Deutschland GmbH (KDG/München) will die Konkurrenten Ish (Nordrhein-Westfalen), Iesy (Hessen) und Kabel Baden-Württemberg für 2,7 Milliarden Euro übernehmen. Damit würde das Unternehmen zum alleinigen Anbieter von Kabelfernsehen in Deutschland mit derzeit mehr als 17 Millionen angeschlossenen Haushalten. Das Kartellamt hatte zunächst mit einer Abmahnung auf die Übernahmepläne reagiert. Um ein endgültiges Veto zu verhindern, kündigte das Unternehmen Milliardeninvestitionen in schnelle Internetzugänge an, ein Markt, der bisher von der Deutschen Telekom dominiert wird. Bei einem ersten Treffen signalisierte das Kartellamt bereits, dass ihm die Zugeständnisse nicht weit genug gehen.

Dem Zeitungsbericht zufolge erklärte das Kartellamt nun, die Investitionspläne seien nicht geeignet, bei den Internetanschlüssen mehr Konkurrenz zu garantieren. Das Kartellamt habe zudem darauf hingewiesen, dass es personell und fachlich nicht in der Lage sei, den Ausbau der Netze zu überprüfen, hieß es in dem Bericht.

Ein KDG-Sprecher bestätigte, dass es eine schriftliche Reaktion des Kartellamts auf den Kompromissvorschlag gebe. Darin wiederhole das Kartellamt seine Bedenken, die bereits bei dem Treffen vorgetragen worden seien. Die KDG habe nochmals die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. "Das ist kein abschließender Bescheid, nur ein Zwischenschritt." (dpa) / (jk)