Kartellverfahren: EU-Kommission und Broadcom einigen sich

Die EU-Kommission schließt das Kartellverfahren gegen Broadcom ab, nachdem der US-Chiphersteller umfangreiche Zugeständnisse gemacht hat.

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Broadcom BCM2837 auf Raspberry Pi 3 Model B

Broadcom-SoC in einem Raspberry Pi.

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US-Chiphersteller Broadcom hat im Kartellrechtsstreit mit der EU-Kommission eine drohende Milliardenstrafe abwenden können. Die Kommission akzeptierte das Angebot des Unternehmens, künftig unter anderem auf Exklusivitätsvereinbarungen mit seinen Kunden und andere Maßnahmen zu verzichten. Damit muss sich Broadcom nun an diese Selbstverpflichtung halten.

Die EU-Kommission hatte im Juni 2019 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Broadcom eingeleitet. Die europäischen Wettbewerbshüter gingen dabei unter anderem Hinweisen nach, dass Broadcom beim Verkauf von System-on-Chips (SoC) für Modems und TV-Digitalreceiver, Signalwandlern und WLAN-Chips wettbewerbswidrig agiert. So soll der US-Chiphersteller zum Beispiel handelsübliche Rabatte an eine Exklusivitätsvereinbarung geknüpft haben, um kleinere Wettbewerber aus dem Markt zu drängen.

Dabei waren die von der europäischen Wettbewerbsaufsicht gefundenen Hinweise auf wettbewerbswidriges Geschäftsgebaren offenbar so konkret, dass die Kommission noch bei laufender Untersuchung ein einstweiliges Verbot aussprach. Das kann die Kommission, wenn Wettbewerbsverstöße und deren nachteilige Auswirkungen auf den Markt klar erkenntlich sind. Hätte der Konzern seine Vertragspraxis nicht geändert, wären nach Einschätzung der EU-Wettbewerbshüter "ernste und irreparable Schäden für den Wettbewerb" entstanden.

Broadcom hatte sich daraufhin bereiterklärt, sämtliche Ausschließlichkeitsbestimmungen auszusetzen und keine neuen abzuschließen. Auch werde das Unternehmen seinen Abnehmern nicht mehr vorschreiben, bestimmte Anteile ihres Bedarfs bei Broadcom zu decken, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Der Chiphersteller muss diese und weitere Verpflichtungen innerhalb von 30 Tagen umsetzen. Die Verpflichtungen sollen sieben Jahre lang gelten.

"Mit dem heutigen Beschluss werden die Verpflichtungen für Broadcom für rechtlich bindend erklärt", sagte die für den Wettbewerb in der EU zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Margrete Vestager. Damit werde sichergestellt, dass andere Chiphersteller und potenzielle neue Marktteilnehmer frei mit Broadcom konkurrieren können. "Hersteller von Set-Top-Boxen und Internetmodems, Telekommunikations- und Kabelnetzbetreiber sowie letztlich die Verbraucher werden in Form niedrigerer Preise und innovativer Produkte von dem Wettbewerb zwischen den Chipsatz-Herstellern profitieren."

Sollte Broadcom gegen die Auflagen verstoßen, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Jahreserlöses gegen das Unternehmen verhängen. Broadcom ist einer der größten Chiphersteller der Welt. Das Unternehmen liefert Chips und Chipsätze für verschiedenste IT-Geräte, darunter Netzwerkadapter, Geräte-Controller oder Settop-Boxen. Im Geschäftsjahr 2019 machte das Unternehmen einen Umsatz von 22,6 Milliarden US-Dollar.

(vbr)