Keine Kurskorrektur bei Scheinselbständigkeit

Das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit wird vorerst nicht geändert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Wolfgang Stieler

Das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit wird vorerst nicht geändert. Allerdings kündigte Arbeitsminister Walter Riester am Mittwoch abend nach einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und den zuständigen Ministern bei Bundeskanzler Gerhard Schröder die Gründung einer Kommission an, die sich mit den Bedenken der Wirtschaft befassen soll. Laut Bundesarbeitsministerium soll diese Kommission insbesondere die Kriterien für Selbständigkeit konkretisieren, "die sich in den in Frage kommenden Tätigkeitsbereichen und Branchen auch unterschiedlich darstellen kann". Im dem seit Anfang des Jahres gültigen Gesetz sind bisher vier allgemeingültige Kriterien zur Definition von Scheinselbständigkeit festgelegt.

Die Kommission soll Riester zufolge aus Vertretern des Kanzleramtes, des Arbeitsministeriums, beider Koalitionsfraktionen sowie aus dem scheidenden Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Thomas Dieterich, bestehen. Wenn sich nach den Ergebnissen der Kommissionstätigkeit die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung ergebe, dann werde sie auch vorgenommen, sagte Riester. "Das sehen wir jetzt noch nicht". (wst)