Keine Strafen: Österreich zieht neuem Datenschutz die Zähne

Seite 3: So kam es zur Weichspülung

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Eigentlich hatte sich Österreich bereits im Vorjahr auf die DSGVO vorbereitet. Das Datenschutzgesetz (DSG) aus dem Jahr 2000 wurde grundlegend neu gefasst. Die Neufassung sollte ab 25. Mai 2018 gelten. Doch noch vor diesem Termin erstellte die Regierung eine weitere Novelle, mit der auch einige Verfassungsbestimmungen geändert werden sollten.

Diese Novelle wurde öffentlich konsultiert, im zuständigen Verfassungsausschuss des Nationalrats diskutiert, dort mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ bestätigt, und dem Plenum des Nationalrats zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Nationalrat ist die wichtigere Kammer des österreichischen Bundesparlaments.

Doch dann verweigerte die SPÖ ihre Zustimmung: Sie hatte einen (als Minderheitenrecht konzipierten) Untersuchungsausschuss über zweifelhafte Vorfälle im Inlands-Nachrichtendienst BVT beantragt, was von den Regierungsparteien blockiert wurde. Da bekam die SPÖ Bedenken über die Verfassungsänderungen beim Datenschutz. Ohne ihre Zustimmung haben die Regierungsfraktionen aber nicht genügend Stimmen für Verfassungsänderungen.

Die neue Gesetzelage ist derzeit nur schwer zu entwirren.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Daraufhin brachten Abgeordnete von ÖVP und FPÖ einen Abänderungsantrag zu ihrer Novelle ein. Dabei entfernten sie aber nicht einfach die Verfassungsbestimmungen, sondern schrieben die Novelle gleich in weiten Teilen um. Am Ende stimmten die Nationalratsabgeordneten der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ dafür, die Abgeordneten von SPÖ, Neos und der Liste Pilz dagegen.

Experten wurden zum neuen Text nicht mehr angehört. Die unerwarteten Änderungen treten ebenfalls am 25. Mai in Kraft. Die Zustimmung des Bundesrats (Länderkammer) gilt als Formsache. ÖVP und FPÖ verfügen dort über eine breite Mehrheit.

(ds)