Keine Strafen: Österreich zieht neuem Datenschutz die Zähne

In letzter Minute nimmt Österreich der neuen EU-Datenschutzverordnung den Biss, die meisten Verstöße werden straffrei bleiben. Und Datenschutz-NGOs dürfen keinen Schadenersatz eintreiben.

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Überlebensgroße Statuen, die herzlich lachen

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 7 Min.
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Mit zeitgemäßen Regeln und spürbaren Strafen für Konzerne will die EU dem Datenschutz auf die Sprünge helfen. Am 25. Mai tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Doch plötzlich tanzt Österreich aus der Reihe: Dort soll es Strafen in aller Regel nur für Wiederholungstäter geben, und selbst davon gibt es Ausnahmen. Öffentliche Einrichtungen sollen immer straffrei davonkommen.

Absurd mutet eine Ausnahme für Spione an, die auch für ausländische Nachrichtendienste gilt. Dazu kommen Erleichterungen für Videoüberwachung und deren Auswertung. Und wer vor dem 25. Mai den Datenschutz verletzt, wird nach der alten oder neuen Rechtslage (nicht) bestraft, je nachdem, was für den Täter günstiger ist.

Außerdem wird gemeinnützigen Organisationen, die im Auftrag betroffener Bürger Datenschutzverletzungen zur Anzeige bringen, die finanzielle Lebensgrundlage entzogen: Sie dürfen von den Tätern keinen Schadenersatz verlangen. Damit bekommen sie kein Geld von Prozessfinanzierern. Und dass einzelne Betroffene ihre Schadenersatzansprüche einzeln geltend machen, rechnet sich nur selten. Das trifft insbesondere Max Schrems' neue NGO noyb. Schrems ist durch mehrere Verfahren gegen Facebook bekannt geworden.

All das wurde am 20. April überraschend und kurzfristig von den Nationalratsabgeordneten der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ beschlossen.

Gänzlich neu ist ein Journalisten-Privileg: Medien dürfen personenbezogene Daten für journalistische Zwecke verarbeiten und dabei die Kapitel II, III, IV, V, VI, VII und IX der DSGVO ignorieren. Zudem muss die Datenschutzbehörde das Redaktionsgeheimnis berücksichtigen.

Dazu kommt ein schwammig gefasstes Privileg für die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche, künstlerische und literarische Zwecke. Ausgewählte Teile der DSGVO finden dabei keine Anwendung, "soweit dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen". Dieser Passus dürfte noch für umfangreiche Diskussionen sorgen.

Rekrutierungsstand des kanadischen Geheimdienstes CSE-CST in Kanada. Die diensthabenden Beamten wollten nicht aufs Foto. In Österreich wäre ihnen zumindest die Bürde der DSGVO erleichtert.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Bereits im Vorjahr war ein weitgehend gelockertes Sonder-Datenschutzregime für Strafverfolger und Strafvollzug beschlossen worden. Die jüngste Novelle erweitert diese Privilegien auf Spionage und "militärische Eigensicherung".

Und das gilt offenbar für Spione aller Staaten; eine Einschränkung auf österreichische Nachrichtendienste gibt es nicht. Sogar private Spionagedienste kommen in den Genuss der weitgehend gelockerten Datenschutzauflagen, wenn sie im Auftrag eines EU-Mitgliedsstaates spionieren.