Kindesmissbrauch im Darknet: 27 Jahre Haft fĂĽr Betreiber von Freedom Hosting
Acht Jahre nach seiner Festnahme ist einer der "weltgrößten Vermittler von Kinderpornografie" verurteilt worden. Er muss noch 20 Jahre im Gefängnis bleiben.
Der ehemalige Betreiber des Darknet-Providers Freedom Hosting ist als einer der "weltweit größten Verbreiter von Kinderpornografie" in den USA zu 27 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das teilte das US-Justizministerium mit und fasst dabei auch die Vorwürfe gegen den inzwischen 36-jährigen Mann mit US-amerikanischer und irischer Staatsbürgerschaft noch einmal zusammen. Es handle sich um einen ungeheuerlichen Fall, bei dem ein Individuum entsetzliche Bilder und Videos von Kindesmissbrauch selbst verbreitet beziehungsweise anderen bei deren Verbreitung geholfen habe. Fast zwei Millionen der entdeckten Inhalte seien Strafverfolgern vorab nicht bekannt gewesen.
Millionen strafbare Inhalte
Der damals 28 Jahre alte Eric Eoin Marques war 2013 in Irland festgenommen worden, davor hatte er fünf Jahre lang einen "freien und anonymen Hosting-Service im Darknet" betrieben. Gehostet worden seien Websites, die es ermöglicht hätten, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch anzusehen beziehungsweise zu verbreiten. Insgesamt habe Freedom Hosting mehr als 200 solcher Websites gehostet, auf denen sich Millionen solcher Inhalte befunden hätten. Auf vielen dieser Bilder sei auch sadistischer Missbrauch von Säuglingen und Kleinkindern zu sehen, erklären die US-Strafverfolgungsbehörden. Die Seiten seien offline genommen worden und Dutzende Verantwortliche für die Inhalte in aller Welt identifiziert und angeklagt worden. Der Dienst war außerdem vom FBI gekapert und zur Verbreitung von Schadcode genutzt worden.
Die mehr als acht Jahre, die der nun Verurteilte bereits im Gefängnis verbracht hat, werden von der Strafe abgezogen, berichtet ArsTechnica. Der Mann war 2019 an die USA ausgeliefert worden und hatte sich Anfang 2020 für schuldig bekannt. Wenn er seine Strafe verbüßt hat, darf er demnach nach Irland zurückkehren. Für den Rest seines Lebens darf er aber nur aus Gründen ins Internet, die von der Bewährungshilfe genehmigt wurden. Alle Computer, die er dann benutzen will, müssen demnach mit einer Überwachungssoftware ausgestattet werden, damit Verstöße bemerkt werden. Außerdem müsse sich der Verurteilte unter anderem als Sexualstraftäter in Therapie begeben.
(mho)