Koalitionsverhandlungen: LandesdatenschĂĽtzer protestieren gegen Zentralisierung

Die Datenschutzbeauftragten der Länder wehren sich gegen Vorschläge, die Datenschutzaufsicht zu zentralisieren – und legen eigene Ideen vor.

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Symbolfoto mit einem Schloss, Fingerabdruck und anderen Identifikationsmerkmalen

(Bild: Mummert-und-Ibold/Shutterstock.com)

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Die Datenschutzaufsicht über Wirtschaftsunternehmen soll bei der Bundesdatenschutzbeauftragten zusammengefasst werden, meint die Union. In den Verhandlungskreisen für eine Koalition zwischen CDU, CSU und SPD ist die Idee noch strittig. Die Landesbeauftragten für den Datenschutz lehnen den Vorschlag in einer gemeinsamen Erklärung ab.

"Wir sind nah dran an Wirtschaft, Vereinen und den Menschen in unseren Ländern", erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. "Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und sind unmittelbar ansprechbar. Wir sind eng vernetzt mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden vor Ort." Die Landesdatenschutzbehörden hätten sich als Ansprechpartnerinnen vor Ort in Datenschutzfragen bewährt, weitere Zentralisierung führe anders als intendiert nicht zu Entbürokratisierung.

Bislang gilt nach dem Bundesdatenschutzgesetz, dass die Landesaufsichtsbehörde zuständig ist, in der die datenverarbeitende Stelle ihren Sitz hat. In der Vergangenheit führte das zu teilweise deutlich auseinanderfallenden Interpretationen des rechtlichen Rahmens zwischen den Bundesländern. Das dadurch entstehende Problem ist allerdings auch bei den Behörden selbst längst bekannt – sie fordern schon seit einiger Zeit, dass ihre Zusammenarbeit per Gesetz gestärkt wird. Denn bislang erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Landes- und der Bundesdatenschutzbeauftragten im deutschen Recht ohne eindeutige Grundlage – ein Problem für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

Dieses Problem würde zumindest für den nichtbehördlichen Teil entfallen, wenn die Zuständigkeit für die Wirtschaft komplett an die Bundesdatenschutzbeauftragte übergehen würde, wie es primär von der Unionsseite in den Koalitionsverhandlungen gefordert wurde.

Die von den Landesparlamenten gewählten Datenschutzbeauftragten schlagen stattdessen alternative Maßnahmen vor: Bei länderübergreifenden Sachverhalten soll eine Aufsichtsbehörde als zentraler Ansprechpartner zuständig sein und Prüfungsergebnisse einer Aufsichtsbehörde bei Datenverarbeitung, die über die Landesgrenzen hinaus eine Rolle spielt, für alle Behörden verbindlich werden. Vor allem aber fordern sie die Aufwertung der gemeinsamen Datenschutzkonferenz: Diese solle institutionalisiert und zu einem echten Entscheidungsgremium mit verbindlichen Mehrheitsentscheidungen aufgewertet werden, vergleichbar dem europäischen Datenschutzausschuss.

Die Landesdatenschützer sehen in diesen Schritten den Königsweg zu mehr Rechtssicherheit und hatten in den vergangenen Jahren ihre Kooperation auch für Hilfestellungen wie für einen datenschutzkonformen KI-Einsatz deutlich verstärkt.

Ob die Koalitionsverhandler den Wünschen der Landesdatenschützer entsprechen werden, ist derzeit nicht abzusehen. Klar ist: Werden die neuen Pläne bei innerer Sicherheit mit mehr Polizei- und Geheimdienstbefugnissen und deutlich mehr Forschungsdaten für die Wirtschaft Realität, werden die Aufgaben der Datenschutzbehörden in den kommenden Jahren noch viel relevanter werden.

(ds)